Landkreis Harburg
Großes Everstorfer Moor wird als Naturschutzgebiet neu ausgewiesen

Besonders für den Kranich ist das Große Everstorfer Moor ein wichtiges Lebens- und Brutgebiet. Der Landkreis nimmt die Neuausweisung des bestehenden Naturschutzgebiets vor | Foto: Landkreis Harburg
  • Besonders für den Kranich ist das Große Everstorfer Moor ein wichtiges Lebens- und Brutgebiet. Der Landkreis nimmt die Neuausweisung des bestehenden Naturschutzgebiets vor
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Was jahrhundertelang einfach nur als unheimliches, schauriges Ödland galt, ist mittlerweile als wertvoller Lebensraum vieler seltener Tier- und Pflanzenarten anerkannt: Moore spielen als effektive Kohlenstoffspeicher eine wichtige Rolle beim Klimaschutz und binden deutlich mehr erdgebundene Kohlenstoffe als Wälder. Um das Große Everstorfer Moor zu sichern, wollen der Landkreis Harburg und der Landkreis Rotenburg/Wümme das Naturschutzgebiet neu ausweisen. Damit wird die Schutzgebietsverordnung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Dazu liegen der Verordnungsentwurf, die Begründung und die dazugehörige Karte vom 8. Januar bis einschließlich 19. Februar 2024 öffentlich aus.

Die Unterlagen für das Naturschutzgebiet Großes Everstorfer Moor liegen bei den Samtgemeinden Hollenstedt und Tostedt sowie bei der Samtgemeinde Sittensen aus. Zusätzlich stellt der für das Verfahren federführend zuständige Landkreis Harburg die Unterlagen im Internet unter www.landkreis-harburg.de/nsggrosseseverstorfermoor zur Verfügung. Anregungen und Bedenken können während der öffentlichen Auslegung bei den drei Samtgemeinden, bei den Landkreisen Harburg und Rotenburg sowie per E-Mail an naturschutzgebiete@lkharburg.de abgegeben werden.

Für betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren Nutzungsberechtigte in dem Gebiet findet ein Informationsnachmittag bei der Samtgemeinde Tostedt am 17. Januar statt. Vertreterinnen und Vertreter beider Naturschutzbehörden stehen dann zwischen 14 und 18 Uhr für persönliche Gespräche im Tostedter Rathaus zur Verfügung. Weitere Informationen dazu gibt es beim Landkreis Harburg, Tel. 04171-693 293 oder E-Mail naturschutzgebiete@lkharburg.de, oder beim Landkreis Rotenburg/Wümme, Tel. 04261-9832806 und E-Mail: naturschutz@lk-row.de.


Naturschutzgebietsverordnung an
Anforderungen der EU-Vogelschutzrichtlinie angepasst


Das Große Everstorfer Moor gehört zu den ehemals ausgedehnten Moorlandschaften im Westen des Landkreises Harburg. Diese wurden insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg im großen Stil entwässert, umgebrochen und für Land- und Forstwirtschaft genutzt. Als eines der wenigen Moorrelikte im Landkreis Harburg wurde das Große Everstorfer Moor 1988 mit einer Gesamtfläche von 474 Hektar unter Schutz gestellt. Als Rückzugsraum für seltene Tier- und Pflanzenarten kommen hier beispielsweise die letzten kleinflächigen Bestände der Rauschbeere vor. Zusammen mit dem Großen Moor bei Wistedt, dem Ekelmoor und dem Tister Bauernmoor bildet es das EU-Vogelschutzgebiet „Moore bei Sittensen“, das für seine Kranichvorkommen überregional bekannt ist. Die aktuelle Naturschutzgebietsverordnung wird nun vor allem an die Anforderungen der EU-Vogelschutzrichtlinie angepasst.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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