Für Pendlerinnen und Pendler
Höhere Pauschale soll Preisschock an der Tanke mildern
(bim). Die Lebenshaltungskosten steigen, die Inflationsrate lag im Januar bei 5,1 Prozent. Besonders bemerkbar macht sich das bei den steigenden Energie- und Spritpreisen. Beim Tanken erleben Pendlerinnen und Pendler, die beruflich aufs Auto angewiesen sind, einen regelrechten Preisschock bei Benzinpreisen von aktuell durchschnittlich 1,82 Euro pro Liter Super-Benzin. Die Internationale Energieagentur geht nicht davon aus, dass die Spritpreise in diesem Jahr merklich sinken werden. Vor allem für Geringverdiener und Auszubildende ist das eine extreme Belastung. Um die Bürger von explodierenden Energiepreisen zu entlasten, hat die große Koalition noch eine Anhebung der Pendlerpauschale beschlossen.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde gleichzeitig eine Mobilitätsprämie eingeführt. Pendler können ihre Fahrten zum Arbeitsplatz als Werbungskosten steuerlich absetzen. Leer gingen dabei bislang diejenigen aus, die weniger verdienen und damit nicht einkommenssteuerpflichtig sind.
Die Entfernungs- oder Pendlerpauschale bleibt bis zum 20. Kilometer einfache Wegstrecke zum Arbeitsplatz zwar unverändert bei 30 Cent. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale aber auf 35 Cent für die Jahre 2021 bis 2023 sowie auf 38 Cent für die Jahre 2024 bis 2026.
Die Mobilitätsprämie beträgt 14 Prozent der Entfernungspauschale von 35 Cent, die ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt wird. Damit erhalten Pendler ab dem 21. Entfernungskilometer 4,9 Cent für jeden gefahrenen Kilometer zum Arbeitsplatz als Prämie vom Finanzamt. Weitere Voraussetzung. Der Pendler zahlt keine Einkommenssteuer auf sein Einkommen.
• Infos zur Pendlerpauschale gibt es auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums, www.bundesfinanzministerium.de (› ustae).
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