Gemeinde Tostedt
"Lärmpläne für die Tonne"
bim. Tostedt. Mit dem Lärmaktionsplan für die Gemeinde Tostedt befasste sich jetzt der Planungsausschuss der Samtgemeinde. Samtgemeinde-Bürgermeister Dr. Peter Dörsam machte keinen Hehl daraus, dass er von "Plänen, die letztlich für die Tonne gemacht werden" - wie viele seiner Bürgermeisterkollegen -, nichts hält. Vielmehr handele es sich um ein "Schaulaufen, um Vorgaben der EU zu erfüllen". Carsten Kurz vom Büro Lärmkontor stellte die ermittelten Lärmquellen und mögliche Lärmschutzmaßnahmen vor.
Wie mehrfach berichtet, müssen Städte und Samtgemeinden die von der EU geforderten Lärm-aktionspläne umsetzen. Maßnahmen gegen Lärm werden allerdings nur für Landes- und Bundesstraßen - nicht für Kreisstraßen - vorgeschlagen, an denen tagsüber mehr als 70 und nachts mehr als 60 Dezibel Lärm erzeugt wird. Auch Bahnlärm ist ausgeklammert, zuständig dafür ist das Eisenbahnbundesamt. Die Landes- und Bundesstraßen müssen von mindestens 8.200 Fahrzeugen pro Tag und Richtung befahren werden. Außerdem müssen von dem Lärm gerundet mindestens 100 Anwohner betroffen sein.
Für die Gemeinden Heidenau, Kakenstorf, Otter und Wistedt trifft das nicht zu. Beispiel Heidenau-Hollinde: Der Ortsteil liegt unmittelbar neben der A1. Da dort aber nicht ausreichend Anlieger wohnen, gibt es keinen Anspruch auf Lärmschutz. Dennoch hatte der Samtgemeinderat Ende 2018 für diese Kommunen Lärmaktionspläne ohne Maßnahmen verabschiedet. Denn Kommunen, die keinen Lärmaktionsplan vorlegen, drohen Strafen aus Brüssel.
Mit dem Lärmaktionsplan für die Gemeinde Tostedt wurde die Lärmkontor GmbH beauftragt. Betroffen sind in Tostedt rund 800 Anwohner der B75 und der L141, von denen 200 hoch und 100 sehr hoch vom Lärm belastet seien, erläuterte Carsten Kurz. Der Lärm bzw. die Belastung bei straßennahen Gebäuden werde errechnet, nicht gemessen, betonte er.
"Stellschrauben", um Lärm im Straßenverkehr zu mindern, seien u.a. eine Reduzierung der Geschwindigkeit, Verbesserung des Verkehrsflusses und ein lärmmindernder Straßenbelag. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h könne der Lärm z.B. um zwei bis drei Dezibel reduziert werden. Laut Carsten Kurz sollte geprüft werden, ob in dem hoch belasteten Abschnitt der B75 zwischen Uhlmann- und Bahnhofstraße sowie auf der L141 (u.a. Bahnhofstraße) zwischen der B75 und dem Kreisverkehr eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h erfolgen könne. Allerdings ist dann die Frage, wer die Einhaltung kontrollieren soll.
Doch auch bei Gemeinden, die wie Tostedt Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen haben, ist fraglich, ob diese von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr umgesetzt werden, denn darüber entscheidet die Haushaltslage des Bundes.
Für die B75 könnte das "freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes" greifen. Auch setzen die Tostedter ihre Hoffnung auf den für 2022/23 geplanten Ausbau der Ortsdurchfahrt Tostedt, um in dem Zuge einen "leiseren" Straßenbelag zu bekommen.
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