Gemeinde Dohren
Verkehrsberuhigung an Wüstenhöfener Straße und Zuschuss für Flutlichtanlage
Um einen 40-prozentigen Zuschuss an den SV Dohren für die rund 13.500 Euro teure Erneuerung der Flutlichtanlage durch energiesparende LED-Strahler am Fußballplatz sowie die Vorstellung und Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen geht es in der öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Dohren am Montag, 16. Dezember 2024, um 19.30 Uhr im Sporthaus in Dohren, Kakenstorfer Weg 31.
Eine Verbesserung der Verkehrssituation an der Wüstenhöfener Straße und die Installation von zwei "Berliner Kissen" haben FDP und Grüne beantragt. Charlotte Michel (FDP) und Daniela Warnken (Grüne) begründen den Antrag damit, dass die Sicherheit der Kinder auf ihrem Weg zur Bushaltestelle derzeit stark gefährdet sei.
Messungen hätten ergeben, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h regelmäßig missachtet werde. "Angesichts des erwarteten Anstiegs des Verkehrsaufkommens durch das neue Baugebiet ist ein rasches Handeln unerlässlich", so Michel und Warnken.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit fordern sie die Installation von zwei "Berliner Kissen" und der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.300 Euro.
„Berliner Kissen“ seien eine wirksame Maßnahme zur Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsreduzierung.
Begleitend zu diesem Antrag schlagen die Ratsfrauen eine Begehung der Wüstenhöfner Straße vor, um eventuell weitere sinnvolle Maßnahmen wie zum Beispiel Rasengittersteine zu besprechen.
Die CDU fordert eine Verbesserung der Bedingungen an der Bushaltestelle Reddernweg. Dazu gehören laut Antragstellerin Katja Weihe weitere Fahrradbügel an der gut frequentierten Haltestelle und eine Beleuchtung vor dem Bushäuschen.
Darüber hinaus beantragt die CDU, nochmals die Möglichkeiten einer Überdachung oder eines Wetterschutzes für die Bushaltestelle auf der gegenüberliegenden Seite in der Straße Up de Loog zu prüfen und unter Umständen auch eine Verlegung der Haltestelle zu prüfen. In Gesprächen könnte geklärt werden, ob ein Eigentümer bereit wäre, einen Teil seines Grundstückes zur Verfügung zu stellen, damit ausreichend Platz für eine Überdachung vorhanden ist.
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