Ärger um Sonntagsflohmärkte
thl. Winsen. Ist das Niedersächsische Feiertagsgesetz überhaupt noch zeitgemäß? Das fragt sich Flohmarkt-Veranstalter Jens-Detlef Hansen aus Winsen, der gerne sonntags Flohmärkte veranstalten möchte, doch durch das Gesetz daran gehindert wird. Um dieses zu ändern, kämpft er seit längerem gegen die Landesregierung. "Doch alle meine Eingaben wurden bisher ohne sachliche Prüfung abgelehnt", sagt Hansen.
In der Tat dürfen Flohmärkte laut Gesetz sonntags nur stattfinden, wenn es sich gewachsene Brauchtumsveranstaltungen (Dorffeste u.ä.) handelt. Dass allerdings manche Kommunen es augenscheinlich mit den Gesetzen manchmal nicht so genau nehmen, was in diesem Fall sogar gut ist, belegt die Tatsache, dass an den fünf Sonntagen im Juni allein rund um Hannover 61 (!) Flohmärkte stattfinden. In einem Einkaufszentrum in Hannover-Linden ist sogar jeden Sonntag Flohmarkt. "Das können keine gewachsenen Brauchtumsveranstaltungen sein", so Hansen.
Was Hansen daran besonders ärgert: Die Stadt Winsen hat ihn zwar in diesem Jahr auch zwei Sonntags-Flohmärkte genehmigt, weitere Veranstaltungen aber mit dem Hinweis auf das Feiertagsgesetz verwehrt. "Ich kämpfe nicht für die allgemeine Zulassung, weil ich mir wirtschaftliche Vorteile erhoffen, sondern weil Hunderttausende Bürger in Niedersachsen das wollen", betont Jens-Detlef Hansen. Mit gutem Grund: Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein oder auch Mecklenburg-Vorpommern - überall finden sonntags Flohmärkte statt, die voll von Besuchern sind.
Die FDP im Niedersächsischen Landtag hat das Problem bereits erkannt und einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Ladenöffnungszeiten eingebracht. Darin soll neben Flohmärkten auch das Öffnen von Autowaschanlagen am Sonntag genehmigt werden. Allerdings haben sich SPD und Grüne in den zuständigen Fachausschüssen bereits dagegen ausgesprochen. Die CDU hat sich bei der Abstimmung enthalten.
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