"Machen gute Fortschritte" - Sanierung der Albert-Schweitzer-Wohnblocks offenbar auf gutem Weg
thl. Winsen. Nahezu vollständig abgeschlossen werden konnte jetzt die energetische Sanierung der Wohnblocks im Albert-Schweitzer-Viertel in Winsen. Darauf weist die Eigentümerin, die AFP Nord aus Luxemburg, in einer Presseerklärung hin. In den Arbeiten enthalten seien die Dachdämmung und -abdichtung sowie die Installation des Wärmedämmverbundsystems. "Das Fassadengerüst ist abgebaut; bezüglich der Fassadengestaltung wurde mit dem beauftragten Architekten ein Farbkonzept erstellt", sagt David Althans, Geschäftsführer der von der AFP beauftragten Hausverwaltung WVB Centuria. Noch nicht endgültig fertiggestellt seien Arbeiten an Versorgungsleitungen und der Tausch der Fenster und Türen. Auch mit der Installation der neuen verbrauchsoptimierten Wärmeversorgung sei begonnen worden, darin den Schachtarbeiten durch die Stadtwerke Winsen, dem Einbau einer neuen Heizung und neuer Wasserversorgungstechnik. "Ohne die Unterstützung der Bewohner, die unter Mithilfe des Quartiersmanagements zum Beispiel für das Ausräumen der Keller aktiviert werden konnten, wären diese Erfolge so schnell nicht möglich gewesen", bedankt sich Althans.
Bereits kurz nach Erwerb der insgesamt vier Wohnblöcke des Albert-Schweitzer-Viertels ergriff die neue Eigentümerin AFP Nord ab dem ersten Quartal 2017 erste dringende Sofortmaßnahmen. Im Einklang mit dem mit der Stadt geschlossenen städtebaulichen Vertrag zur Aufwertung des Quartiers wurde mit der Sanierung des ersten Wohnblockes in der Albert-Schweitzer-Straße 4 begonnen. Die Baumaßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit der Stadt, dem von dieser beauftragten Architekten und der Hausverwaltung. Ab Anfang 2018 wird die Sanierung auf die verbleibenden drei Wohnblöcke ausgedehnt.
"Für die Sanierung hat die Eigentümerin allein im Jahr 2017 bereits rund eine Million Euro aufgewendet", so Althans. "Für das Jahr 2018 sind rund zwei Millionen projektiert." Dabei würden die Arbeiten den nach dem städtebaulichen Vertrag geschuldeten Umfang überschreiten.
Für die Mieter allerdings nicht ohne Folgen. "Unabhängig von der Sanierung erbittet die Eigentümerin von einem Teil der Mieter deren Zustimmung zu einer Anpassung der Miete an die Vergleichsmieten", so Althans. "Es handelt sich um eine Angleichung an das Mietpreisniveau und nicht um Modernisierungserhöhungen wegen der Aufwertung des Bestandes durch die Sanierung. Die Anpassung erfolgt sozialverträglich im Rahmen der gesetzlichen Kappungsgrenze."
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