Noch keine Entscheidung über Naturschutzgebiets-Ausweisung in Elbmarsch
Umwelt- und Klimaschutzausschuss will voraussichtlich erst 2019 Votum abgeben
ce. Marschacht. Voraussichtlich erst im nächsten Jahr wird eine Entscheidung darüber fallen, ob die Gebiete "Elbeniederung" und "Tideelbe" in der Elbmarsch als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Das war der Tenor der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses des Landkreises Harburg, die in Marschacht stattfand.
Das geplante Naturschutzgebiet "Elbeniederung von Avendorf bis Rönne" reicht von der Grenze des Landkreises Lüneburg bis zur Staustufe Geesthacht. Das ins Auge gefasste Gebiet "Tideelbe von Rönne bis zur Bunthäuser Spitze" erstreckt sich von der Staustufe Geesthacht bis zur Landesgrenze von Hamburg.
Zu den zahlreichen Gegnern der Ausweisungen gehört die Interessengemeinschaft gegen die Naturschutzgebiete aus der Elbmarsch. Sie befürchtet unter anderem eine Verringerung der Lebensqualität und spricht sich für eine Ausweisung der betreffenden Areale als Landschaftsschutzgebiete aus, um die strengen Naturschutz-Auflagen zu umgehen. Detlev Gumz, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, erklärte hierzu laut Medienberichten in der Ausschusssitzung, den Menschen würde auch bei einer Umsetzung der Planungen genügend Raum gegeben, die Natur erholsam zu erleben. Gumz kündigte demnach an auch angesichts der etwa 100 Einwendungen gegen das Vorhaben an, der Verordnungsentwurf werde etwa bezüglich der Gebietsnutzung (auch) für Badegäste und der Deicharbeiten nachgebessert. Niemand solle sich durch die Bestimmungen geknebelt fühlen.
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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