Urteil um Schweinemaststall in Borstel
bim/nw. Winsen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat jetzt die Klagen des Eigentümers und des Pächters des Schweinemaststalls in Borstel zurückgewiesen.
Wie berichtet, hatte die Stadt Winsen im Frühjahr 2015 eine Baugenehmigung für die Umnutzung einer Schweinezucht- in eine Schweinemastanlage auf einer landwirtschaftlichen Hofstelle mitten in Borstel zurückgenommen und die Räumung des Maststalles angeordnet. Denn eine positive Geruchsprognose, die als Gutachten Bestandteil der eingereichten Bauantragsunterlagen war, hatte sich nachträglich als falsch erwiesen.
Die sofortige Vollziehung dieser Verwaltungsakte war auf Antrag des Eigentümers und des Pächters der Mastanlage im September 2015 vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht im sogenannten einstweiligen Rechtsschutz gestoppt worden. Es vertrat die Auffassung, die Umgebung der Hofstelle habe als Dorfgebiet eine höhere Geruchsbelastung hinzunehmen und dieser höhere Grenzwert werde konkret nicht überschritten. Deshalb dürfe die Baugenehmigung nicht zurückgenommen und die Räumung des Maststalles nicht angeordnet werden.
Dem widerspricht jetzt das Verwaltungsgericht mit den beiden Urteilen in erster Instanz in den Hauptsacheverfahren. Das Verwaltungsgericht hat die Klagen sowohl des Eigentümers als auch des Pächters der Schweinemastanlage abgewiesen. Genehmigungsrücknahme und Räumungsanordnung seien recht- und verhältnismäßig. Selbst wenn man davon ausgehe, dass der gesamten Umgebung als Dorfgebiet an störenden Gerüchen mehr zuzumuten sei, rechtfertige eine zu hohe Immissionsbelastung an einigen Stellen jenseits der unmittelbaren Nachbarschaft die von der Stadt getroffenen Verwaltungsentscheidungen. Dabei stützt sich das Gericht auf ein Gutachten, das die Stadt zur Überprüfung beim TÜV in Auftrag gegeben hatte.
Obwohl es sich voraussichtlich nur um ein Zwischenergebnis handelt, weil Rechtsbehelfe zu erwarten sind, fühlt sich die Stadt mit den beiden Urteilen in erster Instanz in ihrem Vorgehen bestätigt.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.