Appell an Gesundheitsämter
Corona-Tests nicht auf Kassen-Ärzte abwälzen
(bim). Um die Schließung der Corona-Diagnosezentren der Kassenärztlichen Vereinigung an den Krankenhäusern Buchholz und Winsen sowie in Stade neben dem Gebäude der Kassenärztlichen Vereinigung - ausgerechnet Ende Juli, als die Corona-Infektionszahlen wieder deutlich stiegen - waren Diskussionen entbrannt. Ebenso wegen der Entfernungen zu den landesweit elf Testzentren für Urlaubsrückkehrer - die nächsten in Rosche (Landkreis Uelzen) und in Zeven (Landkreis Rotenburg). Dr. med. Jörn Jepsen, Kreissprecher der Kassenärztlichen Vereinigung, Leitender Notarzt des Landkreises Harburg und Kreisverbandsarzt des Deutschen Roten Kreuzes, appelliert an die Gesundheitsämter, die COVID-19-Testungen nicht an die Kassenärzte abzuschieben. Und er nimmt Stellung zur bisherigen und zur aktuellen Test-Situation:
"In der Lockdown-Zeit der Corona-Pandemie erfolgte eine gute, partnerschaftliche Zusammenarbeit des Landkreises Harburg mit der Kassenärztlichen Vereinigung und ihren Vertragsärzten. Die Praxen wurden weiter offen gehalten, um die Versorgung der Patienten weiterhin zu gewährleisten, teilweise mit großen Risiken einer Ansteckung für die niedergelassenen Ärzte, da ausreichende Schutzvorrichtungen noch nicht vorrätig waren. In diesem Rahmen wurden auch an den Krankenhäusern Buchholz und Winsen Abstrichzentren errichtet, die Kosten trugen die Kassenärzte.
Im Verlauf kam es erfreulicherweise zu einem deutlichen Rückgang der Infektionen, sodass kaum noch Abstriche durchgeführt werden mussten. Aus diesem Grunde entschloss sich die Kassenärztliche Vereinigung, die Abstrichzentren zu schließen. Die daraufhin medial verbreitete Kritik des Landkreises und die Aufgabe der partnerschaftlichen Zusammenarbeit ist daher überhaupt nicht zu verstehen, zumal die Abstrichmöglichkeit für kranke Patienten mit Corona-Verdacht weiterhin nun durch die Kassenärzte in den Hausarztpraxen abgesichert wird.
Nach dem Erlass des Gesundheitsministers Jens Spahn haben Reiserückkehrende aus dem Ausland nun Anspruch auf eine Testung auf Sars-Cov-2. Diese Aufgabe wird ausdrücklich dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), also dem Gesundheitsamt des Landkreises Harburg, und zusätzlich auch der niedergelassenen Ärzteschaft der Kassenärztlichen Vereinigung zugewiesen.
Juristisch ist zu klären, ob die Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigungen aus formalen Gründen überhaupt eine Pflicht zur Testung im Rahmen eines systematischen Screenings haben. Trotzdem wurden auf die Schnelle von der Kassenärztlichen Vereinigung für gesunde Reiserückkehrer aus dem Landkreis Harburg Abstrichstellen in Rosche bei Uelzen und Zeven angeboten. Ich finde, diese Wegstrecke ist einem gesunden Menschen, der möglicherweise hundert oder tausend Kilometer in den Urlaub fliegen kann, zuzumuten, zumal er ja auch vorher am Flughafen, an Bahnhöfen und Autobahnen die Möglichkeit einer kostenlosen Testung hatte und - warum auch immer - nicht angenommen hat.
Eine besondere Vergütung der Abstriche für den öffentlichen Gesundheitsdienst ist nicht vorgesehen, sodass offenbar die Gesundheitsämter trotz des Erlasses des Bundesgesundheitsministers ihre Zuständigkeit negieren. Die Verantwortung des systematischen Screenings kann nicht auf die niedergelassenen Ärzte in der Regelversorgung abgewälzt werden, da es sonst beim Zusammentreffen von Corona-Test-Patienten mit den im Herbst zu erwartenden, zunehmenden Patientenzahlen mit saisonalen grippalen Infekten zu einer deutlichen Überforderung der niedergelassenen Ärzteschaft kommen würde.
Wenn sich jetzt also Reiserückkehrer an das Gesundheitsamt wenden, sollte der Patient auch dort entsprechend der Weisung des Gesundheitsministers getestet und nicht an Arztpraxen oder Testzentren verwiesen werden."
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