Dreieinhalb Jahre Haft: Buxtehuder Schöffengericht verurteilt Mann (46) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern
jd. Buxtehude. Bei Kindesmissbrauch stammen die Täter oftmals aus dem familiären Umfeld. Das trifft auch auf einen Fall zu, der kürzlich vor dem Schöffengericht in Buxtehude verhandelt wurde. Angeklagt war ein 46-jähriger Mann aus der Gemeinde Sauensiek, der über Jahre die Tochter (15) seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht haben soll. Die Taten kamen erst ans Licht, nachdem sich das Mädchen den Freundinnen anvertraut hatte. Der Angeklagte schwieg während des Prozesses und die Mutter des Opfers macht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch: Sie hatte den Peiniger ihrer Tochter wenige Wochen vor Prozessbeginn geheiratet. Das Gericht hielt die Aussagen des Mädchens für glaubhaft und verurteilte den Mann zu dreieinhalb Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt.
Der in Buxtehude verhandelte Fall gehört zu der Art von Sexualdelikten, bei denen es sich ein Richter nicht leicht macht: Die Anklage und später dann das Urteil stehen und fallen mit der Glaubwürdigkeit des Opfers. So kommt in Missbrauchsprozessen wie diesem dem psychologischen Gutachter eine entscheidende Rolle zu. Der Bremer Professor attestierte dem Mädchen, dass seine Aussagen höchst glaubwürdig erscheinen.
Dieser Einschätzung folgte das Gericht und sprach den Angeklagten wegen des sexuellen bzw. schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen schuldig. Es ging um mehr als 20 Taten, die sich im Zeitraum von etwa 2010 bis 2014 zugetragen haben. Bei dem ersten sexuellen Übergriff war das Mädchen zehn Jahre alt.
Was auch für neutrale Prozess-Beobachter verstörend wirkt, ist das Verhalten der Mutter: Sie war nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle zwar mit ihrer Tochter aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen - dort sollen sich auch die Taten ereignet haben -, doch sie kehrte nach kurzer Zeit zum Täter zurück, obwohl dieser in einer an sie gerichteten E-Mail indirekt den Tatvorwurf einräumte. Seit November 2016 ist sie sogar seine Ehefrau. Die Tochter soll keinen Kontakt mehr zur Mutter haben und lebt bei Verwandten im Landkreis Harburg.
Was dem Fall zusätzliche Brisanz verleiht: Der noch nicht rechtskräftig verurteilte Täter ist Lehrer an einer Berufsschule im Landkreis Stade. Welche disziplinarrechtlichen Folgen das Urteil für ihn am Ende haben wird, ist noch offen. Die Landesschulbehörde hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine "abschließende Entscheidung über dienstrechtliche Konsequenzen erst grundsätzlich nach Abschluss des Strafverfahrens getroffen werden" könne. Das heißt, erst nach dem Berufungsverfahren wird entschieden, ob der Lehrer möglicherweise aus dem Dienst entfernt wird. Eine Sprecherin erklärte allerdings gegenüber dem WOCHENBLATT, dass der Lehrer "ab kommendem Montag nicht mehr unterrichten" werde. Die Sprecherin wollte sich nicht dazu äußern, ob die Behörde ihn (vorläufig) beurlaubt hat oder andere Gründe vorliegen.
Sofern die Berufung zugelassen wird, geht der Fall an das Stader Landgericht: Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, will den Angeklagten nun in zweiter Instanz vor dem Landgericht "herausboxen".
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert - ein höheres Strafmaß ist am Schöffengericht nicht möglich - und möchte mit der Berufung erreichen, dass am Ende mindestens diese vier Jahre verhängt werden. Beim Landgericht ist ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft möglich.
Einzig der Anwalt des Opfers hätte es gern beim jetzigen Urteilsspruch belassen: "Ich halte die Strafe für angemessen", so der Nebenklage-Vertreter: "Für meine Mandantin hätte ich mir gewünscht, dass für sie das Thema juristisch abgeschlossen wäre."
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