Schlagloch als Beweismittel?
Das Reifenkiller-Loch von Apensen
Die Apensener Ortsumgehung wird wegen der Fahrbahnschäden immer mehr zum Stoßdämpfer-Schreck. Teilweise sind große Stücke aus dem Asphalt herausgebrochen. Die schlimmste Stelle liegt ein paar hundert Meter vor der Brücke über die EVB-Bahnstrecke. Wer dort unvermittelt mit dem linken Vorderreifen reinrasselt, erlebt Schlagloch-Feeling pur. Kein Schild warnt vor dem fiesen Loch. Verantwortlich für die Sicherheit der Fahrbahn ist als sogenannter Straßenbaulastträger die Gemeinde Apensen. Doch diese sieht derzeit keinen Anlass zum Handeln.
Dabei besteht folgende Rechtslage: Die Gemeinde hat eine Verkehrssicherungspflicht, wie es im Amtsdeutsch heißt. Das heißt: Wenn öffentliche Straßen in einem derart schlechten Zustand sind, dass dadurch Fahrzeuge beschädigt werden, muss der zuständige Straßenbaulastträger - in diesem Fall die Gemeinde Apensen - dafür haften. Ganz so einfach, wie es klingt, ist die Sache aber nicht: Der geschädigte Autofahrer ist in der Beweispflicht - und im Streitfall haben Gerichte höchst unterschiedlich geurteilt.
Eine Kommune hat im Schadensfall nach Ansicht von Verkehrsrechtlern immer dann schlechte Karten, wenn die Straßenschäden bereits länger bekannt sind und trotzdem nichts unternommen wurde. Zumindest das Aufstellen eines Warnschildes mit dem Hinweis "Straßenschäden", verbunden mit einem Tempolimit, käme als Sofortmaßnahme in Betracht.
Verblüffende Antwort aus dem Apensener Rathaus
Nachfrage im Apensener Rathaus: Die besagte Strecke fungiere derzeit als offizielle Umleitung für die Apensener Ortsdurchfahrt, die wegen einer Komplett-Sanierung noch bis Ende April gesperrt ist. Schäden an der Umleitungsstrecke könnten vorher nicht beseitigt werden, denn: "Nach Abschluss der Baumaßnahme muss eine Bewertung stattfinden, ob die Schäden durch die Umleitung ausgelöst wurden und wer die Schäden tragen wird." Dann der entscheidende Satz: "Eine provisorische Reparatur zum jetzigen Zeitpunkt würde die anstehende Bewertung verfälschen."
Eine verblüffende Antwort. Die Autofahrer sollen also Achsschäden oder ausgeschlagene Spurstangenköpfe hinnehmen müssen. Und das mit der aberwitzigen Begründung, die Gemeinde will die kaputte Fahrbahn als Beweismittel sichern, um gegebenenfalls Regressansprüche anmelden zu können - bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Auftrag gegeben hat.
Hier stellt sich die Frage: Warum werden die Schäden nicht schon jetzt dokumentiert? Danach könnte doch ausgebessert werden - zumindest provisorisch. Ich erkundigte mich bei einem erfahrenen Straßenbauer: Mit Kaltasphalt ließe sich solch ein Loch kurzfristig flicken. "Das kann umgesetzt werden, sobald es etwas wärmer wird und weitgehend trocken ist", meint der Experte. "Hauptsache, frostfrei und kein Starkregen."
Eine spätere gründliche Sanierung sei natürlich sinnvoll, so der Fachmann. "Das Verfüllen mit Kaltasphalt bleibt eben ein Provisorium, stellt aber keinen großen Aufwand dar und ist auch kostentechnisch kein Problem", meint der Straßenbauer. So etwas könnten Bauhöfe in Eigenregie vornehmen. Beim aktuellen Einkaufspreis eines Asphalt-Eimers sei von Materialkosten in Höhe von rund 100 Euro auszugehen.
Diese Summe wäre für die Gemeinde Apensen deutlich günstiger als mögliche Schadensersatzforderungen von Autofahrern. Zum Vergleich: Für den Austausch der beiden Spurstangenköpfe habe ich kürzlich fast 300 Euro hingeblättert.
Jörg Dammann
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