Die Lage im ehemaligen "Gashof Möller" in Beckdorf spitzt sich zu
Die Lage der Bewohner des ehemaligen "Möllers Gasthof" in Beckdorf spitzt sich zu. Denn das Haus, das bisher elf weitgehend mittellosen Bewohnern als Heimat diente, wurde verkauft, wird saniert und soll dann neu vermietet werden (das WOCHENBLATT berichtete). Der neue Besitzer, Roland Müller, hatte die Mieter, die u.a. von Sozialhilfe oder der Arge leben und zum Teil einen Betreuer haben, Ende April schriftlich aufgefordert, bis Ende Juni auszuziehen.
Der Termin ist verstrichen und bisher soll erst eine Mieterin eine neue Bleibe gefunden haben. Heinz-Peter Eriksdotter, Jürgen Ahlers, Waldemar Minkus und Andrea Richter wollen sich gegen den Rauswurf wehren, so gut sie können. Für sie ist es unverständlich, dass ihnen ihr Zuhause weggenommen werden kann. Und sie sind empört, wie mit ihnen umgegangen wird, Sowohl Waldemar Minkus als auch Andrea Richter berichten, dass sie sich auf den ungesichertern Baustellen am Haus verletzt haben. Jürgen Ahlers soll beim Sperrmüll-Rausstellen in Streit mit einem der Handwerker geraten sein, als dieser laut Ahlers weiteren Sperrmüll dazu stellen wollte. Jetzt liegt gegen Ahlers eine Anzeige wegen leichter Körperverletzung vor. "Ich soll dem einen Kinnhaken verpasst haben, dabei habe ich ihm bloß gesagt, er solle Abstand von mir halten", ist Ahlers sauer. Die Bewohner wiederum wollten Anzeige erstatten, weil ohne ihr Wissen ein Schreiben aufgehängt wurde, in dem der Postbote aufgefordert wird,die gesamte Post in den Briefkasten einer einzelnen Bewohnerin zu werfen. "Unsere Nerven liegen blank", sagt Heinz-Peter Eriksdotter. Wie vor ihm schon Waldemar Minkus und Andrea Richter hat er jetzt einen Anwalt aufgesucht. Aus Angst davor, dass er im Männerwohnheim untergebracht wird. Von dieser Möglichkeit soll der neue Inhaber gesprochen haben. "Im Männerwohnheim war ich schon mal, da gehe ich nie wieder hin", sagt Eriksdotter. Dazu könne ihn auch niemand zwingen, erklärt Jan-Hendrik Herms, Rechtsanwalt in Apensen auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Ohnehin müsse erst einmal jedem Mieter ordnungsgemäß gekündigt werden, die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei drei Monaten. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Mietvertrag schriftlich vorliegt oder nicht - der Vertrag komme zustande, sobald der Mieter mit Wissen des Hauseigentümers einzieht. Aber: Die Bewohner von "Möllers Gasthof" können zwar auf Zeit spielen, indem sie der Kündigung widersprechen. Doch langfristig ist ein Happy-End eher unwahrscheinlich: Irgendwann kommt die Räumungsklage. "Dann müssen die Bewohner raus", sagt der Anwalt. "Auch wenn sie auf der Straße sitzen."
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