"Ich will doch nicht das Konto meines eigenen Sohns plündern"
mi. Buxtehude. „Wie sollen wir als Familie mit einen behinderten Sohn ein normales Leben führen, wenn wir uns jede Ausgabe vom Amtsgericht absegnen lassen müssen“. Dass fragt sich Walter Wottka aus Buxtehude.
Hintergrund: Walter Wottka betreut seit Jahren seinen Sohn Manfred. Der heute 56-Jährige wurde als Kind von einem Auto angefahren und dabei so schwer geschädigt, dass er auf Hilfe angewiesen ist. „Manfred ist geistig auf Stand eines Siebenjährigen, er braucht auch als Erwachsener Hilfe“, sagt Walter Wottka. Seit dem Unfall kümmere sich die Familie um ihn. Dazu gehöre natürlich auch, die Verwaltung von Manfreds Geld. Aufgrund des Unfalls erhält Manfred eine regelmäßige Rente, zusätzlich verdient er noch einen kleinen monatlichen Betrag bei seiner Arbeit in der Behindertenwerkstatt in Stade. Jahrelang hielt es Walter Wottka bei den Finanzangelegenheiten recht praktisch: Die Konten liefen auf seinen Namen, wenn er Geld für Manfred benötigte, nahm er es entweder direkt von dessen Konto, oder legte es aus und überwies sich die Summe später zurück, aber auch nicht immer. „Natürlich bezahle ich auch mal einfach so, Manfred ist doch mein Sohn, wäre er nicht behindert, würde ich doch auch nicht jeden Kleckerbetrag von ihm zurück verlangen.“ Das zuständige Amtsgericht Buxtehude sieht das anders. Mehrmals wurde Walter Wottka schon aufgefordert, genau Buch zu führen und die Konten nur noch auf den Namen seines Sohns laufen zu lassen. Mit Argusaugen wacht das Gericht über Manfreds Konto und mahnt bei Buchungen - gleich welcher Höhe - regelmäßig Belege an. Walter Wottka ärgert diese Akribie sehr: „Was soll diese Überwachung? Ich will doch nicht Manfreds Konto plündern!“
Nina Josten-Falten, Leiterin des Betreuungsvereins im Landkreis Stade, kennt solche Konstellationen. Die Juristin stellt klar: Das Gericht verhalte sich rechtlich völlig korrekt. Finanzen von Betreuern und Betreuten seien zu trennen, auch wenn das Mehraufwand für den Betreuer bedeutete. „Betreute sind nicht entmündigt, Betreuung muss dem Betreuten so viel Selbstbestimmung wie möglich lassen, darüber muss das Gericht wachen“. Allerdings sei diese Pflicht gerade für betreuende Familienangehörige oft schwer zu verstehen. „Diese Menschen haben meist eine sehr emotionale Beziehung zu den Betreuten, sie kümmern sich schließlich um ein Familienmitglied. Viele Betroffene seien verärgert und fühlten sich zu Unrecht beschuldigt, wenn sie ein Schreiben in Behördendeutsch erhielten, in dem das Amtsgericht fordert, die Ausgaben zu belegen. Nina Josten-Falten: „Dieser ‚emotionale‘ Aspekt bei Betreuungen spielt leider bei den Gerichten immer noch keinerlei Rolle.“
• Infos und kostenlose Beratung zum Thema Betreuung finden Betroffene beim Betreuungsverein im Landkreis Stade Tel. 04141-6000900.
Redakteur:Mitja Schrader |
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