"Neubau ist völlig legal" / Investor schafft Mietwohnungen in Apensen / Nachbarn üben Kritik

Lückenbebauung am Heidort in Apensen | Foto: jd
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jd. Apensen. "Wo soll denn sonst eine bauliche Verdichtung erfolgen, wenn nicht hier im Kernort?" - Apensens Gemeindedirektor Peter Sommer reagiert mit Unverständnis auf die Kritik einiger Bewohner der Straße "Heidort". Dort entsteht derzeit ein Mehrfamilienhaus. Das Gebäude soll bis Ende des Jahres bezugsfertig sein. Diese Art der baulichen Verdichtung von Ortskernen ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Laut Baugesetzbuch hat Lückenbebauung in zentralen Ortslagen Vorrang vor dem Bauen auf der grünen Wiese. So soll der Flächenfraß eingedämmt werden.

Der Heidort in Apensen ist eine ideale Wohngegend: Supermärkte, Kindergarten und Schule sind zu Fuß oder dem Fahrrad schnell erreicht und auch der Bahnhof befindet sich in der Nähe. Dort stehen neben Einfamilienhäusern zweigeschossige Reihenhäuser aus den 1970er Jahren. In einer Baulücke entsteht nun das neue Gebäude in Staffelbauweise, daneben soll ein weiteres Haus in gleicher Größe und Optik errichtet werden. Vorgesehen sind laut Investor, der in der Zeitung nicht genannt werden möchte, sechs Mietwohnungen in unterschiedlichem Zuschnitt. Die Größen reichen vom kleinen Single-Apartment bis zur 100-Quadratmeter-Wohnung im obersten Geschoss.

"Das entspricht genau dem Bedarf in Apensen", sagt Sommer. Mietwohnungen würden dringend benötigt. Daher begrüße er ausdrücklich das Bauvorhaben. Die Gemeinde hatte lediglich Einwände hinsichtlich der Erschließung. Ursprünglich sollte von jedem Stellplatz eine Zufahrt zum Heidort erfolgen. Auf Wunsch der Gemeinde wurde umgeplant: Jetzt wird es eine einzige Auffahrt geben.

In eine andere Richtung zielt die Kritik einiger Anwohner: Nach ihrer Ansicht fügt sich der Neubau von der Höhe nicht in die Umgebung ein. Sie sprechen von drei Geschossen, was nach ihrer Auffassung nicht zulässig ist. "Das ist eine falsche Sichtweise", sagt dazu Lothar Giesler, Leiter des Kreis-Bauordnungsamtes.

Tatsächlich sei das Gebäude nur zweigeschossig und entspreche daher den baurechtlichen Vorgaben. Das obere Staffelgeschoss gelte nicht als Vollgeschoss, weil es weniger als zwei Drittel der Grundfläche umfasse. "Ich habe den Anwohnern diesen Sachverhalt ausführlich erläutert", so Giesler: "Der Neubau ist völlig legal und konform mit dem Baurecht." Dass der Bauherr die Höhenbegrenzungen gänzlich ausgereizt habe, sei sein gutes Recht.

Damit ist das neue Haus etwa anderthalb Meter höher als die Nachbarbauten. Doch im Heidort gibt es auch Gebäude, die noch höher sind. Und bei den Abständen ist noch nicht einmal das Limit "ausgekitzelt": Die Entfernung zur Grundstücksgrenze ist mehr aus doppelt so groß wie es die gesetzlichen Mindestvorgaben verlangen.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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