Novellierung des Brandschutzgesetzes: Vier Jahre länger ehrenamtlich löschen
(bim/bc). Feuerwehrleute dürfen in Niedersachsen künftig vier Jahre länger - bis zum Alter von 67 Jahren - aktiv an Einsätzen teilnehmen. Das hat der niedersächsische Landtag jetzt im Rahmen der Anpassung des Brandschutzgesetzes beschlossen. Damit soll in erster Linie den Freiwilligen Feuerwehren in ländlichen Regionen geholfen werden, in denen Nachwuchsmangel herrscht. Auf eigenen Wunsch können Feuerwehrleute aber auch schon früher in den Ruhestand gehen. Wie sehen Feuerwehrleute in der Region...