Apenser "Schützenhaus": UWA will Nutzung für alle Bürger ermöglichen
jd. Apensen. Das sind für die Gemeinde Apensen keine "Peanuts": Rund 320.000 Euro wird die Umgestaltung des Schützenhauses zu einem Mehrzweck- und Veranstaltungszentrum inklusive Architektenhonorar kosten. Zwar sollen 100.000 Euro aus Fördermitteln fließen, doch unter dem Strich bleibt noch eine beträchtliche Summe, die aus der Gemeindekasse finanziert wird. Daher sollten sämtliche Bewohner Apensens von dem Umbau profitieren, meinen die Unabhängigen Wähler (UWA): Sie fordern, dass das Gebäude für alle Bürger des Ortes offensteht, die dort feiern wollen. Ein Entwurf der neuen Nutzungssatzung sieht vor, dass lediglich Vereine, Verbände und öffentliche Organisationen die Räumlichkeiten anmieten dürfen.
Die Sanierung werde "mit Apenser Steuergeldern in beträchtlicher Höhe finanziert", so der UWA-Ratsherr Stefan Reigber: Es sei aus diesem Grunde nur recht und billig, dass das künftige Mehrzweckzentrum dann auch für alle Apenser zur Verfügung stehe. Eine Beschränkung auf Vereine und andere Gruppen ist nach Auffassung der UWA der verkehrte Weg: Seit dem Abriss des "Delmer Hofes" vor drei Jahren gebe es für die Bürger keine Möglichkeit mehr, in Apensen eine größere Feier auf einem Saal wie etwa eine Hochzeit auszurichten. Mit dem Mehrzweckzentrum könnte die Gemeinde einen gewissen Ersatz schaffen. "Doch der aktuelle Entwurf der Nutzungssatzung verhindert das", so Reigber.
Unterstützung erhält er von seinem UWA-Mitstreiter Dierck Gutschendies: "Die Investition der Gemeinde ist grundsätzlich sinnvoll - aber nur, wenn die Satzung nicht die private Nutzung ausschließt." In Apensen gebe es bisher kein Dorfgemeinschaftshaus, sodass das umgebaute Schützenhaus diese Funktion erfüllen könnte. Laut UWA würde eine solche Einrichtung das Dorfleben bereichern und könnte zu einer Verbesserung des Gemeinschaftsgefühls beitragen: "Wir messen einer solchen Begegnungsstätte eine sehr großeBedeutung zu", so Reigber.
Nach Aussagen des UWA-Ratsherrn begründet Gemeindedirektorin Sabine Benden die Nutzungsbeschränkung mit dem Hinweis, dass die örtliche Gastronomie geschützt werden solle. "Dieser Argumentation können wir nicht folgen", erklärt Reigber. Er habe noch einmal nachgehakt, ob es hierzu rechtliche Vorgaben gebe, habe aber von der Verwaltung noch keine befriedigende Antwort erhalten. Es dürfe jedenfalls keine einseitige Klientelpolitik zugunsten von Gastwirten und zum Nachteil der Bürger betrieben werden.
Das WOCHENBLATT hatte wiederholt vergeblich versucht, Gemeindedirektorin Benden für eine Stellungnahme zu erreichen.
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