Beckdorf: Landkreis hat Einwände wegen Sandabbau

Das Wohnbaugebiet "An der Blide": Die rosa schraffierte Fläche markiert das genehmigte Wohnbaugebiet. Für den dunkelrosa markierten Streifen beantragt die Gemeinde jetzt ein
 Zielabweichungsverfahren, da es sich mit dem Sandabbaugebiet überschneidet | Foto: Abbildung: Openstreetmaps/MSR
  • Das Wohnbaugebiet "An der Blide": Die rosa schraffierte Fläche markiert das genehmigte Wohnbaugebiet. Für den dunkelrosa markierten Streifen beantragt die Gemeinde jetzt ein
    Zielabweichungsverfahren, da es sich mit dem Sandabbaugebiet überschneidet
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Wohnbaugebiet "An der Blide": Landkreis hat Einwände

ab. Beckdorf. Die politische Mehrheit möchte, dass das Baugebiet "An der Blide" in Beckdorf umgesetzt wird. Aber es gab Einwände seitens des Landkreises gegen das von Planer Uwe Cappel vorgelegte Vorhaben. "Das Plangebiet überschneidet sich im Norden mit einem Vorranggebiet Rohstoffgewinnung Sand", so die Bedenken des Landkreises.

Dabei handelt es sich mit ca. 2.000 Quadratmetern um ein vergleichsweise kleines Stück, das aber im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) zur Rohstoffgewinnung als Sandabbaugebiet ausgewiesen ist. Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Fläche von 121.895 Quadratmetern, es soll im Norden über die Straße „Waldfrieden“ erschlossen werden.

Auf der jüngsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde schilderte Uwe Cappel, wie der Landkreis auf seine Präsentation reagiert hatte. Cappel habe den Landkreis nicht davon überzeugen können, dass es der Gemeinde bekannt sei, dass das Plangebiet sich mit dem Vorranggebiet überschneide, sie aber an den Plänen festhalten wolle. Der Landkreis habe sonst "nichts Gravierendes" festgestellt, so Cappel. Trotzdem sollte jetzt formal alles sauber abgearbeitet werden.

Im Grunde nur ein Formsache, stellten die Bauausschussmitglieder fest: Denn in Beckdorf gibt es mehr Sandabbaugebiete, als im RROP festgeschrieben. Gemeindedirektor Peter Sommer sprach sich für ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren aus. Darin müsse das Bauvorhaben noch einmal ausreichend begründet werden, so Sommer. Es brauche auch keine erneute Auslegung  - die hatte es bereits gegeben.

Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, sprachen sich die Ausschussmitglieder mehrheitlich dafür aus, den Satzungsbeschluss für das bereits genehmigte Gebiet zu fassen und parallel dazu das Zielabweichungsverfahren zu beantragen. Gegenüber dem WOCHENBLATT sagte Peter Sommer: "Wir müssen auch mal andere Belange als den Sandabbau berücksichtigen."
• Die Empfehlung des Bauausschusses steht am Dienstag, 24. Juli, um 19.30 Uhr auf der Tagesordnung des Beckdorfer Rates.

Redakteur:

Alexandra Bisping

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