Beckdorf soll die Folgekosten zahlen
Beckdorfer warnen vor teurem Rechtsstreit

Peter Löwel Fotos: wd
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Es droht Streit zwischen der Samtgemeinde Apensen und der Gemeinde Beckdorf: Der Rat der Samtgemeinde hat in seiner vergangenen Ratssitzung beschlossen, die Zahlung der Folgekostenbeträge von der Gemeinde Beckdorf zu fordern, die aus dem Verkauf der Kita Beckdorf an die Samtgemeinde im Jahr 2019 resultieren.
"Das wird die Gemeinde Beckdorf nicht akzeptieren", sagte der Beckdorfer Politiker Peter Löwel (Grüne) im Samtgemeinderat noch vor der Abstimmung - in Absprache mit dem im Rat nicht anwesenden Beckdorfer Bürgermeister Jan Gold - und malte folgendes Szenario an die Wand: Die Gemeinde widerspricht der Forderung und es folgt ein Mahnverfahren zur Klage beim Verwaltungsgericht. Beide Seiten beauftragen Rechtsanwälte und ein Gericht entscheidet. "Der Streit kann noch Jahre dauern", so Löwel. "Und dafür zahlen müssen die Steuerzahler." Dass es wirklich so weit kommt, sieht Andreas Steltenpohl von der CDU nicht zwingend so. "Wir fassen jetzt ja erst mal den Beschluss, dann sehen wir weiter."
Darum geht es: Die Samtgemeinde hat die Kita Beckdorf im Jahr 2019 für 621.981 Euro gekauft. Nach Abschluss des Kaufvertrages stellte die Samtgemeinde die Frage, ob die von der Gemeinde bereits vereinnahmten Folgekosten auf die Samtgemeinde übertragen werden müssen und fordert nachträglich die Summe von 361.957 Euro.
Warum die Gemeinde Beckdorf diese Forderung als ungerechtfertigt sieht, erklären Peter Löwel und Marion Augustin (Grüne) folgendermaßen: Bei den Folgekostenbeiträgen, die die Samtgemeinde jetzt einfordert, handele es sich um Beiträge, die die Gemeinde Beckdorf als Sonderposten von den Erschließungsträgern für die Entwicklung der Infrastruktur des Dorfes eingenommen hat und die überwiegend auf 30 Jahre abgeschrieben werden. Wenn zum Beispiel ein Neubaugebiet entsteht, dann zahlen die Grundstückskäufer einen zusätzlichen Beitrag für den Bau neuer, notwendiger Kindergärten, von Parkplätzen, Bolzplätzen und vielem mehr. "Das war vor Jahrzehnten gängige Praxis, alle haben anstandslos bezahlt und das Rechnungsprüfungsamt hat diese Vorgehensweise nie beanstandet", so Peter Löwel.
Es gibt keine Aufzeichnungen im Rathaus über die detaillierten Ausgaben und bei der Einführung der Doppik in 2011 wurden die Sonderposten für die Bilanz pauschalisiert. "Das Geld wurde für verschiedene Projekte in Beckdorf ausgegeben", so Löwel. Die Liste der Maßnahmen, die aus dem Gedächtnis des ehemaligen Samtgemeinde-Bürgermeisters Peter Sommer und Verwaltungsangestellten zusammengetragen wurde, wird von der Samtgemeinde jedoch nicht akzeptiert. Dort sind die Sanierung der Sporthalle Beckdorf und die Erweiterung des Bolzplatzes in 2006/2007 aufgeführt.
"Würden wir die Forderung der Samtgemeinde akzeptieren, hätten wir der Samtgemeinde ein Grundstück von rund 4.290 Quadratmetern inklusive Gebäude für drei Kitagruppen für rund 259.960 Euro verkauft und nicht zum Buchwert von 621.918 Euro, wie es im Kaufvertrag vereinbart wurde. Das können wir uns als ärmste Gemeinde in der Samtgemeinde nicht leisten", so Peter Löwel.
Die Samtgemeinde-Bürgermeisterin Petra Beckmann-Frelock hat sich bei der Abstimmung enthalten: "Das Rechnungsprüfungsamt hat empfohlen, dass sich Samtgemeinde und Gemeinde einigen", erklärt sie. Ihre Meinung: Um die Strukturbeiträge rechtlich sauber buchen zu können, müssten sie der Samtgemeinde zugeordnet werden. Jedoch: "Wie nachher das Rechnungsprüfungsamt reagieren wird, können wir nicht voraussagen."

Peter Löwel Fotos: wd
Marion Augustin unterstützt die Position von Löwel
Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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