Radar gegen Dauerblinken:Betreiber präsentiert seine Pläne
(jd). Das WOCHENBLATT lag mit seinen Infos richtig: Wir hatten aus zuverlässigen Quellen vorab über das Vorhaben berichtet, die Windparks im Stader Südkreis mit einem System zur "bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung" (BNK) zu versehen. So soll künftig das nächtliche Dauerblinken der roten Warnlichter vermieden werden. Nun nehmen die Pläne Konturen an: Der Betreiber der neuen Technologie, die auf der Erfassung von Flugzeugen durch Radar beruht, will das Verfahren am kommenden Donnerstag den Politikern der Gemeinde Apensen vorstellen.
Dass die Präsentation in Apensen stattfindet, hat seinen Grund. Wie berichtet, soll auf dem Apenser Gebiet das Herzstück des Systems installiert werden: eine sogenannte Detektionseinheit. Diese besteht aus einer Radaranlage des dänischen Herstellers Terma, die auf einem Gittermast montiert ist. Solch ein Mast hat je nach Beschaffenheit des Geländes eine Höhe von rund 20 bis 45 Metern. Der künftige Betreiber der Anlage, die Firma Quantec Sensors aus Hannover, hat bereits zwei Standorte westlich von Apensen in der engeren Auswahl. Bei befinden sich an der Zevener Straße (L 127) etwas mehr als einen Kilometer vom Ortsausgang entfernt.
Eigentümer der Flächen ist die Familie Ehlen aus Ahrensmoor. Helmut Ehlen und sein Sohn Jan sind in Sachen Windenergie keine Unbekannten. Der Vater gehört zu den Pionieren der Windkraft auf der Stader Geest, beide sind an verschiedenen Windpark-Projekten beteiligt. U.a. laufen im Kreis Stade die Windparks Ahrenswohlde und Ottendorf unter ihrer Regie. Beide Parks bzw. deren Anwohner würden auch von der neuen Technologie profitieren. Die Radaranlage deckt einen Radius von rund 17 Kilometern ab und könnte damit im Landkreis Stade die Windkraftflächen zwischen Helmste und Buxtehude erfassen.
Allerdings gibt es für die Einführung dieses Verfahrens, das die Warnlichter erst beim Herannahen eines Flugobjektes einschaltet und damit das nächtliche Blinken auf zehn Prozent des bisherigen Umfangs reduziert, keine gesetzliche Pflicht. Einige Kommunen haben dieses Problem aber mit einem Kniff gelöst: So hat die Gemeinde Ahlerstedt, auf deren Gebiet die Windparks Ahrenswohlde und Ottendorf liegen, die Verpflichtung zur Nachrüstung der Windräder in einen sogenannten städtebaulichen Vertrag aufgenommen: Die Nachtkennzeichnung müsse dem "jeweiligen neuesten, zulässigen und marktreifen Stand der Technik" angepasst werden, heißt es in dem Papier.
"Es war ursprünglich sogar geplant, diese Vorgaben kreisweit festzusetzen und in das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) aufzunehmen", sagt Ahlerstedts Bürgermeister Uwe Arndt. Der Landkreis habe diesen Passus dann aber aus dem RROP-Entwurf herausgestrichen.
Daher gibt es nun einen Flickenteppich beim Thema Nachtbefeuerung: Während beispielsweise in Ahlerstedt eine Nachrüstfrist von einem Jahr gilt, haben die Betreiber des neuen Windparks in Ohrensen fünf Jahre Zeit - und für den benachbarten Windpark in Helmste gibt es gar keine Auflage, das nächtliche Dauerblinken abzuschaffen. "Wir haben meines Wissens keine entsprechende Vereinbarung getroffen", sagt Jutta Tietjens, Bauamtsleiterin der zuständigen Samtgemeinde Fredenbeck. Zudem seien städtebauliche Verträge nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sodass die Verwaltung keine Auskünfte über deren Inhalte geben dürfe.
Ahlerstedts Bürgermeister Arndt sieht das anders: "Das Blinken betrifft viele Bürger. Die sollten dann auch erfahren, welche Vereinbarungen wir als Gemeinde zu diesem Thema mit den Windparkbetreibern geschlossen haben."
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