"Grenzwerte schützen die Bevölkerung" - Radar für Windparks: Behörde nimmt Stellung

Laut BfS gehen vom Radar keine Gefahren aus   Foto: Quantec Sensors
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jd. Apensen. Radar soll es richten: Um künftig das nächtliche Dauerblinken der Windparks zu vermeiden, soll in der Stader Geest ein auf Aktiv-Radar-Technologie basierendes System installiert werden (wir berichteten mehrfach). De Blinklichter gehen nur dann an, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Für den Radarmast sind zwei Standorte bei Apensen ausgeguckt, die rund einen Kilometer westlich vom Ortsrand liegen. Es gibt bereits Bedenken hinsichtlich möglicher Strahlen, die von Radaranlage ausgehen könnten. Dazu hatte das WOCHENBLATT bereits vor ein paar Tagen das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) um Auskunft gebeten. Jetzt liegt eine Antwort vor.
"Beeinträchtigungen für die Bevölkerung sind nicht zu erwarten", erklärt das BfS in seiner Stellungnahme gegenüber dem WOCHENBLATT. Eine Radaranlage, die der Flugraumüberwachung diene, strahle ihre Energie nach oben in den Luftraum ab. Die Einwirkungen der vom Radar ausgehenden elektromagnetischen Felder auf öffentlich zugängliche Bereiche seien gering, so das BfS. Es verweist auf Messungen an Wetterbeobachtungs-Radaranlagen, die in Großbritannien durchgeführt wurden.
Eine Gefährdung durch Röntgenstrahlung sieht das BfS nicht: Diese können allenfalls als Nebeneffekt "bei sehr starken Radarstrahlern" auftreten. "Bei einer Sendeleistung von 200 Watt, wie bei dem von Ihnen erwähnten Strahler, ist dies nicht der Fall", erklärt die Braunschweiger Behörde auf unsere Nachfrage.
Das BfS nimmt auch eine rechtliche Einordnung vor: Solche Radaranlagen "gelten als ortsfeste Funkanlagen im Sinne der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder." Ab einer Strahlungsleistung von zehn Watt sei für den Anlagenbetrieb eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur erforderlich.
In dieser Bescheinigung weise die Bundesnetzagentur für den betreffenden Standort einen individuellen Sicherheitsabstand aus, der für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein darf. Außerhalb des Sicherheitsabstands seien Grenzwerte einzuhalten, die der Gesetzgeber in der Bundesimmissionsschutz-Verordnung festgelegt habe, so das Statement des BfS: "Diese Grenzwerte schützen vor allen wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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