Neue Nutzungsbedingungen für Dorfgemeinschaftshaus in Nindorf
Ab August dürfen die Nindorfer Kindstaufen und Konfirmationen im Dorfgemeinschaftshaus an der Apenser Straße feiern. Die Benutzungssatzung für das Dorfgemeinschaftshaus inklusive der Außenanlagen wurde an die des Goldbecker Dorfgemeinschaftshauses angepasst. "In der Samtgemeinde Apensen herrscht eine besondere Konstellation", erklärt Siegfried Stresow (SPD), Bürgermeister der Gemeinde Beckdorf. Denn die drei Dorfgemeinschaftshäuser haben verschiedene Träger: In Nindorf ist es die Gemeinde Beckdorf Träger, in Beckdorf der Verein "Die Kranzbinder" und in Goldbeck die Samtgemeinde Apensen. "Das führt dazu, dass die Nutzungsbedingungen voneinander abweichen", so Stresow. Um die Unterschiede zu minimieren, hat die Gemeinde Beckdorf jetzt die Nutzungsbedingungen für das Dorfgemeinschaftshaus in Nindorf an das in Goldbeck angepasst. Neu ist unter anderem, dass in Ausnahmefällen und auf Antrag z.B. Kindergartengruppen im Dorfgemeinschaftshaus übernachten dürfen. Auch für festgelegte Feiern können die Räumlichkeiten gemietet werden: Dazu gehören Geburtstage ab dem 60. Lebensjahr und dann weitere Geburtstage in Fünf-Jahresschritten (65., 70., 75. Geburtstag u.s.w..) sowie Gold- und Silberhochzeiten.
Das Nutzungsgeld für eine private Veranstaltung liegt bei 75 Euro, außerdem verlangt die Gemeinde für die Reinigung eine Kaution in Höhe von 150 Euro.
Das Dorfgemeinschaftshaus verfügt über zwei Gruppenräume mit rund 65 und 25 Quadratmetern, Flur, Küche, Damen- und Herren-WC, einen Kellerraum mit 43 Quadratmetern sowie eine schöne Außenanlage.
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