Als Strafe für den TSV Apensen
Eine Woche Hallennutzungsverbot

Oliver Drechsel und Leon Megow verteidigen ihren Verein gegen die Vorwürfe der Samtgemeinde-Verwaltung
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Eine Woche darf der gesamte TSV Apensen die Sporthalle am Soltacker nicht nutzen. Diese Strafe hat die Apenser Samtgemeinde als Inhaberin der Halle verhängt, nachdem die Sportstätte seit mehreren Jahren immer wieder verschmutzt verlassen worden sei und auch das Alkoholverbot missachtet werde. Unter anderem sei neben die Toiletten und sogar schon in Abfalleimer uriniert worden, Schuhe unter der Dusche ausgeklopft, Kronkorken zurückgelassen und vieles mehr, berichtet Verwaltungs-Vizechef Edgar Rot dem WOCHENBLATT auf Nachfrage. Das Reinigungspersonal berichte regelmäßig, vor allem nach dem Wochenende, von inaktzeptablen Zuständen.

Der TSV habe die Schlüsselgewalt und trage die Verantwortung für die Halle, so Rot. Dafür, dass der Sportverein die Sportstätte kostenfrei nutzen dürfe, müssten die Verantwortlichen auch dafür sorgen, dass sie in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen werde. Schon mehrfach habe es Gespräche gegeben, bis der Verein im vergangenen November gewarnt worden sei, dass - sollte sich die Situation nicht ändern - ein Nutzungsverbot ausgesprochen werde. "Was sollen wir denn anderes machen?", fragt Rot. "Mit unseren Gesprächen laufen wir gegen eine Wand und wir haben nicht das Personal, um den Mehraufwand zu leisten."

Was der TSV-Vorstand zu den Vorwürfen sagt

Der erste Vorsitzende Oliver Drechsel  sowie der Fußball-Obmann und das Vorstandsmitglied Leon Megow halten die Strafe für ungerecht. "Wir sind durchaus bemüht, eine Lösung zu finden, insofern bringt die Straße nichts", sagt Megow. "Wir haben die Verwaltung jedoch immer wieder gebeten, uns zeitnah zu informieren, wann und in welchen Bereichen diese Ereignisse waren." Nur so sei es möglich, den Kreis der möglichen Verursacher einzuschränken und zu identifizieren. "Außer den TSV-Mitgliedern sind an den Wochenenden auch Gastmannschaften, Zuschauer und Schüler in der Halle. Wir wissen nicht einmal, wann was geschehen ist, und brauchen diese Infos von der Verwaltung." Als problematisch sieht Megow die Tatsache, dass mit der Maßnahme auch TSV-Mitglieder bestraft werden, die mit sehr großer Wahrscheinlich gar nichts mit den Verunreinigungen zu tun haben, wie z.B. die Abteilung Kinderturnen. Der Verein erfülle mit ehrenamtlichen Trainern einen soziale Aufgabe und wolle Gutes bewirken. Ein kollektives Hallennutzungsverbot sei keine Lösung für das Problem, so Megow.
Auch Oliver Drechsel kritisiert die mangelnde Information seitens der Samtgemeinde. "Die Fotos, mit denen die Situation dokumentiert werden soll, sind veraltet und zum Teil aus dem Jahr 2019", sagt er. Auch werde ein Waschbecken gezeigt, dass sich im Umkleidebereich der Lehrer befinde. "Es ist doch gar nicht gesagt, dass das TSV-Mitglieder waren", so Drechsel. Die Halle sei während des Sportbetriebes geöffnet - jeder könne sie betreten.

Strafe aus rechtlicher Sicht problematisch

Das ist auch einer der Gründe, aus denen IGB-Ratsmitglied Sören Wallin, ein Volljurist, die befristete Nutzungsuntersagung vor allem aus rechtlicher Sicht problematisch, rechtswidrig und unangemessen hält:
"Sie wird mit etwaigem Fehlverhalten begründet, bei dem unklar ist, wer der Verursacher ist und wann dieses Fehlverhalten stattgefunden hat", so Wallin. Der TSV Apensen, habe dies glaubhaft bestritten. Außerdem hätte dem TSV zuvor die Möglichkeit gegeben werden müssen, sich zum Sachverhalt zu äußern, um eine, wenn auch befristete, Untersagung eines bisher eingeräumten Nutzungsrechtes an der Sporthalle auszusprechen, so Wallin. "Dies ist hier offensichtlich erst im Nachgang, also nach Erhalt des Schreibens vom 26. Februar 2024 erfolgt." Zudem habe die Rückmeldungen des TSV Apensen offensichtlich keinen Einfluss auf die Entscheidung der Verwaltung gehabt, obwohl die Nutzungsuntersagung erst ab dem 4. März galt. Zwischenzeitlich gewonnene neue Erkenntnisse hätten in die Entscheidung einbezogen werden müssen.
Des Weiteren stellt Wallin die Frage, ob die Strafe angemessen ist. Laut ihm hätten auch Alternativen einbezogen werden müssen, die weniger belastend wirken, z.B.  eine Beschränkung auf den Jugend- und Erwachsenensport, sodass Sportangebote für Kinder von der Nutzungsuntersagung ausgenommen worden wären. "Aus diesen Gründen" , so Walin, "basiert die Nutzungsuntersagung auch auf einer abwägungfehlerbehafteten Entscheidung. Und auch die Samtgemeinde-Verwaltungsspitze müsse sich an Recht und Gesetze halten."

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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