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Umstrittene Klinikreform auch im Bundesrat bestätigt - ländliche Kliniken nun in Sorge

Sauensieck
Wegen 463 Euro Rundfunkbeitrag soll er ins Gefängnis

Jetzt soll er zahlen: Eine Bestätigung zur Beitragsbefreiung hatte Frank Braun 2006 direkt von der Gebührenzentrale GEZ erhalten - sie ist inzwischen ungültig
  • Jetzt soll er zahlen: Eine Bestätigung zur Beitragsbefreiung hatte Frank Braun 2006 direkt von der Gebührenzentrale GEZ erhalten - sie ist inzwischen ungültig
  • hochgeladen von Alexandra Bisping


Frank Braun zahlt aus Überzeugung keine Rundfunkgebühren / Ihm drohen bis zu sechs Monaten Haft

ab. Sauensiek. Er hat seit Jahren keine Rundfunkgebühren gezahlt, jetzt droht ihm die Vollstreckungsabteilung der Samtgemeinde Apensen (Landkreis Stade) mit Haft: Frank Braun (55) soll wegen ausstehender 463,76 Euro ins Gefängnis wandern. "Die Androhung ist für mich kein Grund zu zahlen", sagt der Feuerwehrmann, der im Hamburger Hafen arbeitet. "Ich zahle aus innerer Überzeugung nicht." Warum er sich im Recht fühlt: Der Rundfunkbeitrag widerspreche dem Solidarprinzip. "Denn wie solidarisch ist es, zu etwas gezwungen zu werden, das man ablehnt?"

Die Forderungen, die Frank Braun verweigert, beziehen sich auf den Zeitraum zwischen Januar 2013 und Oktober 2014 plus verschiedener Gebühren. Er sei weder ein Reichsbürger noch ein GEZ-Rebell, erklärt er. "Würde ich zahlen, würde in mir eine innere Not entstehen, die ich abwenden muss." Für ihn verstößt die Erhebung der Rundfunkgebühren gegen Recht und Ordnung. Bereits 2006 hatte Frank Braun seine Rundfunkgeräte abgemeldet und sich von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreien lassen. Eine schriftliche Bestätigung hatte er damals auch bekommen. Bis heute würde er keine öffentlich-rechtlichen Angebote nutzen, versichert er. 

Im März dieses Jahres hatte Frank Braun seinem Gläubiger, der Landesrundfunkanstalt NDR, einen Brief geschrieben. Darin erklärt er, dass er die Zahlung aus Gewissensgründen ablehne. Er könne sie nicht leisten und müsse deshalb einen Härtefall-Antrag entsprechend der Sonderregelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages stellen, um eine Befreiung von der Beitragspflicht zu erzielen.

Auch das Grundgesetz hat Frank Braun herangezogen: "Laut Artikel 4 des Grundgesetzbuches kann jeder entsprechend seines Gewissens nicht nur denken, sondern auch handeln. Dieser Freiheitsschutz darf nicht durchbrochen werden." 

Bis zu sechs Monaten Haft drohen ihm jetzt. Weitermachen will Frank Braun trotzdem. Eines seiner Vorbilder, so Braun, sei der inzwischen bundesweit bekannte Rundfunkbeitragsgegner Olaf Kretschmann (www.rundfunkbeitragswiderstand.de). Dieser helfe ihm und unterstütze ihn. Braun: "Vor allem brauche ich Unterstützung von Menschen, die kompetente Erfahrungen haben, sich dieser Ungerechtigkeit zur Wehr zu setzen." 

"Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen ist nicht möglich", teilt Christian Greuel vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" aus Köln mit. Da Frank Braun keine der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung erfülle, wurde sein Antrag auf Befreiung abgelehnt. Gegen die entsprechenden Bescheide des NDR habe Frank Braun zwischenzeitlich Klage erhoben. Greuel: "Vor dem Hintergrund des laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens können wir derzeit keine weiteren Angaben machen."

Infos und Fakten zur Rundfunkbeitragspflicht: 
Seit 2013 sind die Beiträge eine Abgabe, die jeder leisten muss. Sie wurden umbenannt von GEZ-Gebühr in Rundfunkbeitrag. 17,50 Euro werden jetzt pro  Wohnung erhoben. Heißt: Wer sieben Fernseher hat, zahlt genauso viel wie jemand, der gar kein Empfangsgerät besitzt. Medienberichten zufolge besitzen 99 Prozent aller Haushalte Empfangsgeräte. Das erlaubt es dem Gesetzgeber zu pauschalieren, wie es auch bei anderen Abgaben der Fall ist. 
Im Jahr 2017 nahmen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 7,97 Milliarden Euro über den Rundfunkbeitrag ein. Diese Zahl stellte der Beitragsservice jetzt in seinem Jahresbericht 2017 vor. Rund 39 Millionen Wohnungen waren Ende 2017 gemeldet. 2,67 Millionen Personen waren aus sozialen Gründen von der Beitragszahlung befreit. Die Öffentlich-Rechtlichen müssen zur freien Meinungsbildung beitragen und unparteiisch berichten. So lautet ihr Auftrag, der im Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich geregelt ist

Redakteur:

Alexandra Bisping

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