Oberlandesgericht Hamburg
Berufungsverhandlung nach Haspa-Schließfachraub
Das öffentliche Interesse an dieser Gerichtsverhandlung ist riesig: Am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg findet am kommenden Mittwoch, 22. November, die Berufungsverhandlung nach dem spektakulären Schließfachraub in der Filiale der Hamburger Sparkasse (Haspa) in Norderstedt (Schleswig-Holstein) statt. Wie berichtet, hatte das Landgericht Hamburg die Haspa im Juni zur Zahlung von insgesamt ca. 278.000 Euro an drei Kläger verurteilt. Vertreten werden diese von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Haftungs-, Verkehrs- und Versicherungsrecht Jürgen Hennemann aus Buchholz.
Wie berichtet, hatten unbekannte Täter im Zeitraum zwischen dem 6. und 9. August 2021 etwa 650 Schließfächer in der Haspa-Filiale in Norderstedt ausgeräumt. Die Täter waren mit Hilfe eines Kernbohrers in die Schließfachräume eingedrungen. Ein Bewegungsmelder war zuvor durch schlichtes Abkleben außer Betrieb gesetzt worden. Die Haspa hatte versucht, die Haftungsbegrenzung auf 40.000 Euro pro Geschädigtem zu begrenzen. Zudem hatte die Sparkasse betont, dass die Sicherheitstechnik dem gebotenen technischen Standard entspreche. Der Gesamtschaden liegt bei etwa 40 Millionen Euro.
Jürgen Hennemann sieht dagegen ein "Desaster mit Anlauf", in das die Haspa geraten sei. Acht Monate vor dem Überfall auf die Filiale in Norderstedt hatten Unbekannte nach demselben Muster bereits versucht, die Schließfächer in der Haspa-Filiale in Hamburg-Altona auszuräumen. Das wurde offenbar nur durch puren Zufall verhindert. "Das war eine gelbe Karte für die Haspa", erklärt Hennemann. Die Verantwortlichen der Sparkasse hätten allerdings sämtliche Warnsignale missachtet und ihre offensichtlich dysfunktionalen Sicherheitssysteme nicht angepasst. Hennemann: "Durch ihre Passivität hatte die Haspa genau um den Super-GAU gebettelt, den sie dann auch bekommen hat."
Hennemann ist optimistisch, dass der Senat des Oberlandesgerichts das Urteil der Spezialkammer für Bankrecht am Landgericht Hamburg bestätigt. Damit, so der Fachanwalt, rücke womöglich Rechtssicherheit für hunderte weitere Geschädigte in Sichtweite. Auf der Basis des Berufungsurteils könnten diese risikogerechter Klage erheben, um ihre Ansprüche gegenüber der Haspa vor Verjährung zu schützen. (os).
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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