Autofahrer aufgepasst!
Die wichtigsten Urteile im Verkehrsrecht 2023

Die Autofahrer können sich an den Urteilen des Jahres 2023 orientieren | Foto:  Alisusha / Shutterstock.com
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Vom Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen bis zu Fahrverboten für E-Scooter – auch 2023 fielen im Verkehrsrecht viele spannende Urteile. Was sich dadurch für Verkehrsteilnehmer geändert hat und wie sie mögliche Bußgeld-Risiken umgehen, erklärt Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt bei einer großen Partnerkanzlei von Geblitzt.de.

Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen verboten

Egal ob vorwärts oder rückwärts – die Straßenverkehrsordnung verbietet es, eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung zu befahren. „Diese Regel bestätigte der Bundesgerichtshof im Oktober in seinem Urteil VI ZR 287/22. Es gibt lediglich zwei Ausnahmen: Beim Rangieren zum Einparken und beim Verlassen einer Grundstückseinfahrt dürfen Verkehrsteilnehmer den Rückwärtsgang einlegen. Obwohl bei einem Verstoß weiterhin kein Bußgeld droht, kann er die Schuldfrage nach einem Unfall maßgeblich entscheiden“, erklärt Christian Marnitz.

Begrenzte Verwahrkosten für abgeschleppte Autos

Ein Fahrzeughalter stritt vor Gericht mit einem Abschleppunternehmer über die Höhe der Verwahrkosten für sein abgeschlepptes Auto. Im November fällte der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen V ZR 192/22 ein Urteil. Anwalt Marnitz erklärt: „Da der Halter des Fahrzeugs fünf Tage nach dem Abschleppen die Herausgabe forderte, darf das Unternehmen ihm nur bis zu diesem Zeitpunkt Verwahrkosten in Rechnung stellen. Dass das Auto noch weitere elf Monate auf dem Grundstück stand, weil der Abschlepper die Forderung ignorierte, erhöht nicht die zu zahlenden Kosten.“ Die Rechnungssumme reduzierte sich so von 4.935 auf 75 Euro.

Keine Fahrverbote für E-Scooter und Fahrräder

Bisher galt: Wer den Führerschein wegen Alkohol am Steuer verliert, darf auch nicht mehr mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen. „Im April entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass die Fahrerlaubnisbehörde in diesem Fall das Fahren mit Fahrrad, Mofa oder E-Scooter nicht untersagen darf. Denn die Regeln für Kraftfahrzeuge, die bei den Entscheidungen Anwendung fanden, seien aufgrund des deutlich geringeren Gefahrenpotenzials nicht übertragbar. Dies bedeutet aber nicht, dass Verstöße straffrei bleiben. Gerichte können bei Vergehen mit Fahrrädern oder E-Scootern auch weiterhin Geldbußen, Haftstrafen und fahrerlaubnisrechtliche Sanktionen für Pkws und andere fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge verhängen“, so der Anwalt.

Kein Pardon für Blitzerwarner

Geräte und Apps, die auf Radarkontrollen hinweisen, dürfen Fahrzeugführer schon seit Langem nicht mehr nutzen. Nun gilt dies auch für ihre Mitfahrer: „Im Februar untersagte das Oberlandesgericht Karlsruhe Beifahrern unter dem Aktenzeichen AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23 den Betrieb von Blitzerwarnern. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld von 75 Euro sowie einen Punkt nach sich ziehen. Dabei ist unerheblich, welcher Fahrzeuginsasse die App oder das Gerät nutzt, soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht“, warnt Christian Marnitz.

Gleichberechtigung bei Blitzer-Daten und Wartungsnachweisen

Mit seiner Entscheidung aus dem Januar sorgt der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg für Gleichberechtigung zwischen Bürgern und Behörden. „Das Urteil unter dem Aktenzeichen Az. 1 VB 38/18 stellt fest, dass Beschuldigten in einem Verfahren die Blitzerdaten und Wartungsnachweise der Messgeräte genauso einsehbar sein müssen wie den Behörden. Die Verfügbarkeit dieser Unterlagen schafft faire Bedingungen in zukünftigen Bußgeldverfahren“, so der Verkehrsrechtsanwalt.

Möglicher Schadensersatz für Diesel-Fahrer

Bei sogenannten Thermofenstern handelt es sich um Software in Dieselfahrzeugen, die unter einer bestimmten Außentemperatur die Abgasreinigung abschaltet. „Bisher hat der Bundesgerichtshof Schadensersatzforderungen stets abgewiesen. Im März stellte jedoch der Europäische Gerichtshof fest, dass Entschädigungsansprüche für illegale Abschalteinrichtungen möglich sein müssen. Schaffen es Kläger dem Hersteller zumindest Fahrlässigkeit beim Einbau eines Thermofensters nachzuweisen, können Sie nach Auffassung des Bundesgerichtshofs fünf bis fünfzehn Prozent des Kaufpreises einklagen“, erläutert Christian Marnitz. Anspruch auf den Gesamtwert des Fahrzeugs besteht jedoch nicht. Wie hoch genau die Summe letztlich ausfällt, entscheiden die Gerichte individuell.

Die Autofahrer können sich an den Urteilen des Jahres 2023 orientieren | Foto:  Alisusha / Shutterstock.com
Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht | Foto: Geblitzt.de / CHRISTIAN MARNITZ
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Axel-Holger Haase aus Buchholz

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