Der WEISSE RING informiert
Gucken erlaubt - Fotografieren verboten
Oftmals sind Männer die Täter
Immer wieder tauchen auf einschlägigen Plattformen schmuddelige Videos auf, die ohne Wissen der abgebildeten Personen unter der Dusche, auf der Toilette oder in der Umkleidekabine heimlich aufgenommen wurden. Die Täter sind oftmals Männer, die ihrem voyeuristischen Trieb folgen und aus ihrem Handeln und den Videos ihren Lustgewinn ziehen. Doch was kann die abgebildete Person tun, wenn sie feststellt, sie ist Opfer eines derartigen Spanner-Angriffs geworden? Und gibt es Möglichkeiten, sich vor Voyeuren zu schützen?
Gucken ist nicht verboten
Zuerst einmal eine unangenehme Nachricht für alle potenziellen Opfer. Gucken ist nicht verboten. Auch unangenehme Blicke und Anstarren sind beispielsweise in der Sauna oder im Schwimmbad erlaubt. Wer sich hierdurch belästigt fühlt, kann sich vertrauensvoll an andere Personen im Raum oder in der Nähe wenden und um Hilfe bitten. Häufig führt das bereits zum Erfolg, einen Rechtsanspruch auf Unterlassung des Anstarrens hat man jedoch nicht.
Was ist strafbar?
Das ist erst der Fall, wenn jemand eine andere Person fotografiert. Dann greift der § 201a Strafgesetzbuch (StGB). Hier wird die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ sanktioniert. Die Rechtsvorschrift verbietet die Anfertigung unerlaubter Bildaufnahmen im besonders geschützten Raum, wie beispielsweise Umkleideräume, Toiletten, oder auch private Schlafzimmer.
Eine Person macht sich ebenfalls strafbar, wenn sie das Film- oder Fotomaterial im Internet gegen den Willen der abgebildeten Person hochlädt. Hier riskiert der Täter die Verurteilung zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren.
Was können Sie tun?
Hundertprozentigen Schutz vor Spannern gibt es leider nicht. Wenn Sie sich in Gegenwart eines anderen Menschen allein aufgrund seiner Blicke nicht wohl und in Ihrer Intimsphäre bedrängt fühlen, dann hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und seien Sie misstrauisch. Falls er außerdem noch ein Smartphone, eine Kamera oder einen anderen Gegenstand, in dem eine Kamera versteckt sein könnte, in der Hand hält, ist besondere Vorsicht geboten. Wie bereits erwähnt, sollten Sie sich in diesen Fällen einer anderen Person in ihrer Nähe anvertrauen und um Hilfe bitten. Bei konkretem Verdacht der Anfertigung unerlaubter Bildaufnahmen hilft die von Ihnen herbeigerufene Polizei.
Öffentliche oder private Toiletten, Duschräume von Sportvereinen sowie Umkleidekabinen sind keine sicheren Orte vor Spannern und ihrem perfiden Verhalten. Insofern ist auch hier regelmäßig besondere Aufmerksamkeit geboten.
Falls Sie im Internet ein einschlägiges Video von sich entdecken, das ohne Ihre Zustimmung gepostet wurde, dann sollten Sie schnellstmöglich eine Strafanzeige erstatten. Nur auf diesem Weg kann der Täter zur Rechenschaft gezogen und der Film aus dem Netz entfernt werden.
Hier erhalten Sie Hilfe:
Wenn Sie von einer Straftat betroffen sind und Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WEISSEN RINGS mit Rat und Tat zur Seite!
So erreichen Sie den WEISSEN RING im Landkreis Harburg:
Tel.: (04181) 201 89 20 oder 0151 551 647 33
E-Mail: harburg-kreis@mail.weisser-ring.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage.
https://harburg-kreis-niedersachsen.weisser-ring.de/
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