Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Visier
Kontrollen in mehreren Landkreisen
Am Dienstag, 6. August 2024, kontrollierten Polizeibeamtinnen und -beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektionen Harburg, Heidekreis, Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, Rotenburg (Wümme) und Stade den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Schwerpunkt der mobil stattfindenden Kontrollen war die Überprüfung von Fahrzeugen in der Getreideernte.
22 hierfür spezialisierte Polizeibeamtinnen und -beamte haben in den Landkreisen 51 Fahrzeuge (Harburg: 14, Heidekreis: 15, Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen: 7, Rotenburg (Wümme): 6, Stade: 9) "unter die Lupe genommen". Hiervon erfüllten insgesamt 47 (Harburg: 12, Heidekreis: 14, Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen: 6, Rotenburg (Wümme): 6, Stade: 9) nicht die nötigen Anforderungen zur Teilnahme am
Straßenverkehr. Die Beanstandungsquote lag somit bei insgesamt knapp über 92 Prozent.
In 20 Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Gründe hierfür waren neben technischen Mängeln wie z.B. durchgerostete Fahrzeugrahmen, nicht funktionstüchtige Bremsen, Reifenschäden oder lose Verschraubungen am Anhänger-Drehkranz sowie Verstöße wegen nicht ausreichender Ladungssicherung und nicht vorliegende Betriebserlaubnisse.
Besondere Ereignisse
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) wurde ein Zug, bestehend aus Ackerschlepper und selbstgebautem Ballentransportwagen kontrolliert (Bild anbei). Hierbei wurde festgestellt, dass für den Anhänger keine Betriebserlaubnis bestand. Da die Abmessung des Anhängers mit 13,60 Meter Länge und mit 2,67 Meter Breite die gesetzlich erlaubten Maße überschritten, ist auch nicht von einer künftigen Betriebserlaubnis auszugehen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Ein eher ungewöhnliches Gespann wurde im Heidekreis aus dem Verkehr gezogen, weil dieses mit etwa 60 km/h deutlich zu schnell fuhr. Hinter einem Geländewagen (Pkw) war ein üblicher landwirtschaftlicher Anhänger mit Auflaufbremse angekuppelt. Die passende Zugeinrichtung dafür hatte der Fahrzeughalter
eigenständig an seinen Geländewagen montiert, dabei jedoch nicht bedacht, dass es dafür einer technischen Abnahme bzw. Bauartgenehmigung bedarf. Auch in diesem Fall musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Im Landkreis Harburg musste ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Fahrer eines Zuges, bestehend aus Ackerschlepper und Güllewagen, eingeleitet werden, da seine dafür erforderliche Führerscheinklasse CE nicht mehr gültig war.
Die außerordentlich hohe Beanstandungsquote zeigt, dass die Fortführung der Schwerpunktkontrollen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich ist, um gezielte Aufklärung bei Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern zu betreiben und allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten.
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