Polizeimeldungen aus dem Landkreis Harburg
Lieferdienst-Fahrer bestohlen
Einbrüche, Diebstahl, Fahren unter Alkoholeinfluss - die Polizeikräfte im Landkreis Harburg mussten sich an diesem Wochenende wieder mit einigen Straftaten beschäftigen.
Wohnungseinbrüche
Am Samstagabend hebelten unbekannte Täter Am Lerchenberg in Jesteburg in einem Einfamilienhaus das Fenster zum Gästezimmer auf. Im Haus wurden sämtliche Räume nach Diebesgut durchsucht. Was entwendet wurde, ist derzeit noch unbekannt.
Weniger erfolgreich waren die Täter am Tostedter Weg in Holm-Seppensen. Dort gelangten sie auf über die unverschlossene Haustür in den Hausflur des Einfamilienhauses. Hier trafen sie auf die Hunde der Geschädigten, woraufhin sie in unbekannte Richtung flüchteten.
Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Harburg unter Tel. 04181-2850 zu melden.
Diebstahl aus Pkw
Am Samstagabend kam es gegen 23.15 Uhr zu einem Diebstahl in der Buchholzer Innenstadt. Unbekannte Täter schlugen die Beifahrerscheibe des Pkw eines Lieferdienstes ein und entwendeten das darin liegende Portemonnaie. Anschließend flüchteten die Täter in unbekannte Richtung. Auch in diesem Fall bittet die Polizei um Zeugenhinweise unter Tel. 04181-2850.
Fahren unter Alkoholeinfluss
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Buchholz wurde in der Nacht zu Sonntag kurz nach Mitternacht bei einer 35-jährigen Autofahrerin Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Sie pustete 1,58 Promille, sodass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Die Weiterfahrt wurde der Frau untersagt.
Fahren ohne Versicherung
Wer mit einem E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum fahren möchte, muss für diesen grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung abschließen und dies mit einem Versicherungskennzeichen auf dem E-Scooter kenntlich machen. Am Wochenende wurde in der Buchholzer Ortschaft Seppensen eine Person ohne ein solches Kennzeichen angetroffen. Eine Versicherung für das Fahrzeug bestand nicht. Es wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Fahrzeugführer eingeleitet. Die Polizei bittet alle Bürger, sich vor der Anschaffung von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen über die rechtlichen Voraussetzungen zu informieren.
Ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Am Samstagnachmittag blieb ein 39-jähriger Hamburger mit seiner Fahrzeugkombination auf der A39 in Fahrtrichtung Lüneburg zwischen den Anschlussstellen Winsen-Ost und Handorf aufgrund technischer Probleme liegen. Während der Sachverhaltsaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist, um das Gespann nutzen zu dürfen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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