Polizeimeldungen vom 6. Februar
Verkehrskontrolle gestört und mit Drogentütchen gewedelt
Es gibt schon kuriose Einsätze und Zeitgenossen, mit denen die Polizei manchmal zu tun. Über einen Fall berichtet die Polizeiinspektion Harburg am heutigen Tag.
Buchholz:
Ein 18-jähriger Mann hat am Sonntag die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich gezogen. Gegen 3.30 Uhr hatten zwei Beamte an der Soltauer Straße ihren Streifenwagen geparkt, um dort Geschwindigkeitsmessungen vor dem Altenheim durchzuführen. Kurz nachdem die Kontrolle begonnen hatte, näherte sich ein 18-Jähriger zu Fuß dem Fahrzeug und suchte fortgesetzt das Gespräch mit den beiden. Obwohl sie mit der Geschwindigkeitskontrolle beschäftigt waren, wollte der alkoholisierte Mann unbedingt über seine Rechtsauffassung zu polizeilichen Einsatzmaßnahmen mit den Beamten diskutieren.
Nachdem sie ihn mehrfach aufgefordert hatten, sich etwas zu entfernen, schlug die Stimmung bei dem Heranwachsenden um und er zeigte zunehmend aggressives Verhalten. Zu allem Überfluss holte er plötzlich ein kleines Tütchen, dass mutmaßlich mit Marihuana gefüllt war, aus der Jacke und wedelte vor den Augen der Beamten damit herum. Letztlich wurde der Mann von den Beamten in Gewahrsam genommen, zur Dienststelle verbracht und kam dort für den Rest der Nacht in die Ausnüchterungszelle. Schon während der Fahrt und auf der Dienststelle beleidigte er fortwährend die Beamten.
Gegen den 18-Jährigen wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Die Tüte mit den mutmaßlichen Drogen wurde sichergestellt.
Jesteburg:
Am Sonntagmorgen, gegen 8.25 Uhr, wurde die Polizei zu einem Einfamilienhaus in Jesteburg gerufen. Zwei Männer im Alter von 37 und 33 Jahren, die dort gemeinsam wohnen, waren miteinander in Streit geraten. Der 33-Jährige hatte hierbei dem älteren Mitbewohner mehrfach ins Gesicht geschlagen. Dieser ergriff daraufhin ein Küchenmesser und verletzte den 33-Jährigen an der Hand.
Der 33-Jährige kam zur Behandlung seiner Schnittverletzung ins Krankenhaus. Gegen beide Männer, die beide stark unter Alkoholeinfluss standen, wurden Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.
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