Jetzt muss Bello an die Leine
Anleinpflicht für Hunde beginnt am 1. April
Der Frühling ist da und die freie Landschaft wird zu einer immer größer anwachsenden Kinderstube. Einige Haarwildarten, wie zum Beispiel der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Tierarten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.
Daher hat das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli festgelegt. In diesem Zeitraum gilt auch eine Anleinpflicht für Hunde.
In einer gemeinsamen Aktion appellieren das Tierheim Buchholz, der Hegering Buchholz und der NABU, dem Leinenzwang auf jeden Fall nachzukommen und Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft zu führen. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.
Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein. "Es geht nicht nur darum, dass ein Hund z. B. ein Reh hetzt oder direkt angreift", erklärt Bernard Wegner vom Hegering Buchholz. Schon kleinste Störungen könnten über Leben und Tod entscheiden, betont Wegner. Entferne sich eine Ricke zu lange von dem Nachwuchs, könne das schon ausreichen, um ein Rehkitz in Gefahr zu bringen.
Sonja Klockmann vom NABU Buchholz weist darauf hin, dass die Anleinpflicht auch Hunde schütze. Besondere Achtsamkeit sei etwa geboten, wenn Spaziergänger mit ihrem Tier auf eine Bache und ihren Wildschwein-Nachwuchs treffen. "Wildschweine sind sehr wehrhaft und verteidigen ihre Frischlinge. Hunde, die sich zu nah an den Nachwuchs wagen, können schwer verletzt oder sogar getötet werden", betont Klockmann. Diese Gefahr werde von vielen Hundehaltern unterschätzt.
"Wir alle wollen unsere Natur genießen und erhalten. Hierzu müssen wir uns aber an gewisse Regeln halten", betont Bernard Wegner. Er mahnt alle Bürger, in der Brut- und Setzzeit auf den Wegen zu bleiben und nicht querfeldein zu gehen. Auch als Radfahrer und Reiter solle man auf den ausgeschilderten Wegen bleiben. "Gemeinsam und miteinander schützen wir unsere Natur und unsere Wildtiere", betont Wegner.
Übrigens: Da viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein. Als Ausgleich bieten zunehmend größere Kommunen ausgewiesene Flächen, die dort erfragt werden können, speziell für den freien Hundeauslauf an.
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