Anzeige gegen Einzelhändler: Maskengegnerin beschäftigt die Justiz
os. Buchholz. Als die Polizei jüngst bei ihm im Geschäft in Buchholz stand und ihm eröffnete, dass gegen ihn eine Anzeige wegen Nötigung vorliegt, überlegte Christian Druse (Druse Sicherheitstechnik), ob er jemanden mit seinem Auto bedrängt hatte, ohne es zu merken. Doch weit gefehlt: Angezeigt wurde der Einzelhändler von einer Seniorin, nachdem Druse sie aus seinem Geschäft geworfen hatte. Zuvor habe er die Kundin gebeten, eine Maske anzulegen oder ihm das Attest zu zeigen, das sie angeblich von der Maskenpflicht befreit. Nachdem die Seniorin beides ablehnte, machte Druse von seinem Hausrecht Gebrauch. "Mir fehlt jedes Verständnis für die Anzeige", erklärt der Fachhändler. Es gebe Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die er selbstverständlich erfülle. Dazu gehöre das Tragen von Masken. "Dadurch sollen ja vor allem ältere Menschen geschützt werden", betont Druse.
Auf mehreren Schildern weist er auf die Maskenpflicht hin. Druse setzt diese konsequent um, auch um bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt nicht bestraft zu werden. "Das Geld will ich nicht ausgeben", sagt er. Er setze auf das Verständnis der Kunden - und spricht damit für alle Einzelhändler, die an der zunehmenden Maskenmüdigkeit der Deutschen leiden.
Christian Druse ärgert, dass nicht nur er durch die Anzeige zusätzliche Arbeit hat, sondern auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft, die sich mit dem Fall beschäftigen müssen. Dass er vom Ordnungsamt in Buchholz und vom Gesundheitsamt in Winsen keine Informationen erhielt, wie er in einem ähnlichen Fall handeln soll, setze dem Ganzen das i-Tüpfelchen auf.
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Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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