Harakiri-Aktionen in Buchholz
Auch auf Fahrradschutzstreifen gilt das Rechtsfahrgebot!
os. Buchholz. Kaum zu glauben: In jüngster Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass in Buchholz Radfahrer die Schutzstreifen an der Bremer Straße sowie an der Schützenstraße entgegen der Fahrtrichtung (!) genutzt haben. Davon berichten Augenzeugen.
Den Fahrradschutzstreifen auf der linken Seite zu nutzen, ist keine gute Idee. "In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot", erklärt Stadtsprecher Heinrich Helms. Es gelte natürlich auch für Fahrradfahrer - und zwar in Fahrtrichtung! An der Bremer Straße und an der Schützenstraße können die Radfahrer auf der Straße fahren, zudem ist jeweils die Nutzung des Fußweges erlaubt.
Sonderregelungen für Radfahrer, betont Stadtsprecher Helms, gebe es an der Hamburger Straße und an der Steinbecker Straße. An der Hamburger Straße - ab der Einmündung zur Friedrichstraße stadtauswärts in Richtung Dibbersen - ist der Radweg in beide Richtungen freigegeben. Grund: An der Ostseite gibt es keinen Radweg.
Am Steinbecker Mühlenweg müssen die Radfahrer auf der Straße fahren. Viele Radler nutzen dort den breiten Fußweg - auch in die falsche Fahrtrichtung -, was an den vielen Grundstückseinfahrten häufig zu brenzligen Situationen führt.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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