Aus für kleine Reisebüros? Neue EU-Richtlinie über Pauschalreisen bedroht Urlaubsvermittler-Existenz

Hoffen auf viele Unterschriften für die Petition (v.li.): Sarah Chyla, Reisebüro-Inhaberin Felicitas Richter und Regina Grabianowski
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as. Nenndorf. Bei vielen Reisebüros sorgt derzeit die neue EU-Richtlinie über Pauschalreisen und sogenannte verbundene Reiseleistungen, die 2018 in Deutschland umgesetzt werden soll, für Unbehagen. Sie sieht u.a. vor, dass Reisebüros praktisch zu Reiseveranstaltern und entsprechend in die Verantwortung genommen werden.
Bislang muss bei Pauschalreisen ein Paket von Reiseleistungen, wie z.B. Flug, Transfer, Hotel, die aus der Hand eines Reiseveranstalters angeboten werden, der Reiseveranstalter die Reiseleistungen gegen Insolvenz versichern. Zudem haftet der Reiseveranstalter für Mängel an gebuchten Leistungen, wie z.B. schlechtes Essen im Hotel. Das Reisebüro bietet jedoch auch Reisen nach dem Baukastenprinzip an, bei dem Flug, Hotel und weitere Leistungen separat bei verschiedenen Anbietern gebucht werden. Bislang gilt dabei das Reisebüro als Vermittler, und für Mängel haftet in Deutschland der Reiseveranstalter. „Das Baustein-Prinzip ist gerade bei Fernreisen häufig günstiger als pauschal gebuchte Angebote. Viele Kunden schätzen auch die Möglichkeit, die Reise individuell an ihre Wünsche anzupassen“, sagt Felicitas Richter, Inhaberin des Reisebüros Rosengarten. Damit könnte jedoch bald Schluss sein: Sollte die EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden, gelten auch die nach dem Baustein-Prinzip erstellten Reisen als verbundene Reiseleistungen - das Reisebüro gilt damit als Veranstalter der Reise und haftet für die Leistungen, muss möglicherweise den entstandenen Schaden tragen. „Das ist besonders für kleine Reisebüros ein Problem und könnte die Existenz gefährden“, sagt Felicitas Richter. Bei dem durch die Versicherung zu erwartenden Kostenanstieg sei fraglich, ob da am Ende für die kleinen Reisebüros noch etwas übrig bleibt, so Richter. Zudem könnte das Gesetz zur Folge haben, dass einige Reisebüros, um der Haftung zu entgehen, keine Einzelleistungen mehr, sondern nur noch Pauschalreisen fremder Anbieter verkaufen, also nicht mehr objektiv beraten können, glaubt sie. Zwar gibt es ein Schlupfloch, denn werden die Leistungen als Einzelbuchungen über mehrere Tage verteilt, gilt das Reisebüro weiterhin nur als Vermittler. „Das ist aber ein ungeheurer bürokratischer Aufwand, der wohl kaum in der Praxis umgesetzt werden wird“, so Richter.
„Fachgeschäfte haben es ohnehin schwer“, sagt Felicitas Richter. Immer mehr Menschen ließen sich ausgiebig beraten, seien es Schuhe, Arzneimittel oder eben Reisen, bestellten dann aber im Internet. „Da ist es für die kleinen Anbieter schwierig, am Markt zu bestehen“, so Richter.
Weiteres Problem: Nach der neuen Richtlinie kan der Reiseveranstalter noch bis zu 20 Tage vor Reiseantritt einen Mehrpreis von bis zu 8 Prozent für gestiegene Kerosinkosten von den Kunden fordern.
„Die Umsetzung der Richtlinie führt für den Verbraucher zu einer eklatanten Verschlechterung bei der Buchung von Reisen“, sagt der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR), der die Richtlinie stoppen möchte.

Die Petition
Der „Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros“ hat eine Petition ins Leben gerufen, um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 in der bisherigen Form zu stoppen. Dafür werden mindestens 50.000 Unterschriften benötigt. Eine Unterschriftenliste liegt noch bis Dienstag, 13. Dezember, im Reisebüro Rosengarten (Kirchenstraße 9) aus, bis 20. Dezember kann online auf der Internetseite des deutschen Bundestages unter https://epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.nc.html (Petition 68543 in das Suchfeld eingeben) mitgezeichnet werden.

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Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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