Landkreis Harburg
Besuchsverbot in den Krankenhäusern Buchholz und Winsen
os. Buchholz/Winsen. Wegen der aktuellen Pandemie-Lage gilt ab Mittwoch, 13. Januar, ein generelles Besuchsverbot für die Krankenhäuser in Buchholz und Winsen. Das teilt die Krankenhausleitung mit.
Sonderregelungen und Ausnahmen gelten demnach für:
• Besuche enger Verwandter und Familie von schwerkranken Patienten der Intensiv- oder Palliativstation
• Besuche enger Verwandter, Familien bzw. Bezugspersonen von besonders geistig oder körperlich beeinträchtigten Patienten
• werdende Väter
• Besuche auf Anordnung des Arztes.
Auch der Zugang zu den Ambulanzen ist weiterhin möglich.
Die Entscheidung darüber, ob ein Besuch erlaubt wird, trage der jeweilige Stationsarzt. Bürger werden gebeten, sich bei einem geplanten Besuch mindestens einen Tag vorher telefonisch auf der jeweiligen Station zu melden.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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