Coronavirus im Landkreis Harburg
Besuchsverbote in Krankenhäusern

Der Landkreis hat ein Besuchsverbot für Krankenhäuser erlassen. Auch Buchholz ist betroffen | Foto: ah
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Coronavirus: Tagespflege wird geschlossen / Auch Altenheime sind betroffen. 

mum. Buchholz/Winsen.
Ältere Menschen sind als Risikogruppe während der Corona-Epidemie besonders gefährdet. Sie sind einem besonders hohen Risiko an schweren Krankheitsverläufen ausgesetzt, wenn sie sich mit dem Virus infizieren. Um auch diese Gruppe besonders zu schützen und insgesamt Infektionsketten zu unterbrechen, sollen soziale Kontakte reduziert werden. Der Landkreis Harburg spricht daher generelle Besuchs- und Betretungsverbote für alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für Alten- und Pflegeheime aus und untersagt den Betrieb von Einrichtungen der Tagespflege. Diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis zunächst zum 18. April. Der Landkreis folgt mit diesem Verbot auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes einer Vorgabe des Landes. Die Krankenhäuser Winsen und Buchholz haben die Vorgaben bereits umgesetzt.
Die neue Verfügung berücksichtigt die aktuellen Hinweise des Robert-Koch-Instituts. Daher gilt: Alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Landkreis Harburg haben folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Coronaviren zu erschweren und Patienten sowie Personal vor einer Erkrankung zu schützen. Dazu sind generelle Besuchs- und Betretungsverbote auszusprechen.
Ausgenommen sind Besuche von werdenden Vätern, von Vätern von Neugeborenen, von Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern auf Kinderstationen und Besuche enger Angehöriger von Palliativpatienten. Wenn medizinisch oder ethisch-sozial vertretbar, sind die Besuche bei erwachsenen Patienten zeitlich zu beschränken. Ausnahmen können zudem im Einzelfall für Seelsorger oder Urkundspersonen unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln zugelassen werden.
Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Patienten und Besucher sind zu schließen. Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen und Informationsveranstaltungen sind zu unterlassen.
Alle Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen haben generelle Besuchs- und Betretungsverbote auszusprechen.
Ausgenommen von diesen Besuchsverboten sind nahestehende Personen von palliativmedizinisch versorgten Bewohnern. Ausnahmen können zudem im Einzelfall für Seelsorger oder Urkundspersonen unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln zugelassen werden.
Die behandelnden Ärzte und die zur Pflege bestimmten Personen haben freien Zutritt.
Der Betrieb aller Einrichtungen der Tagespflege wird untersagt. Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen. Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Sie dient dazu, ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen aufzunehmen, deren Familienangehörige, die im Übrigen die Pflege wahrnehmen, in so genannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere: Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich; Beschäftigte insbesondere im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr; Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche; Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen. Ausgenommen ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung, erheblicher Verdienstausfall).
Es wird empfohlen, das durch eine Schließung der Tagespflegeeinrichtungen freie Personal für die Sicherstellung der Versorgung sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich einzusetzen, bei entsprechenden Personalengpässen auch trägerübergreifend.
• Alle Maßnahmen und Information zum Thema Corona im Landkreis Harburg finden sich auch gebündelt unter www.landkreis-harburg.de/corona.

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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