Buchholz: Das passiert mit Schrottautos

Bei Schrottautos entscheidet der Landkreis, ob die auf Privatgrundstücken stehen dürfen
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os. Buchholz. Wer einen Spaziergang durch Buchholz macht, dem fallen sie auf zahlreichen Grundstücken auf: Schrottautos, die mit Sicherheit nicht mehr für die Nutzung vorgesehen sind. Das WOCHENBLATT fragte bei der Buchholzer Stadtverwaltung nach: Wie ist die Regelung für Schrottautos?

Der Zustand des Fahrzeugs spielt eine Rolle, ob der Landkreis einschreitet
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Grundsätzlich dürfe ein nicht angemeldetes Auto auf privatem Grund stehen, erklärt Stadtsprecher Heinrich Helms. Allerdings riskieren Eigentümer, die ihr abgemeldetes Fahrzeug längere Zeit abstellen, Ärger mit der Polizei und der Landkreisverwaltung. Je nach dem Zustand des Fahrzeugs könne der Landkreis entscheiden, dass das Schrottauto entfernt werden muss, sagt Helms. Das gilt vor allem, wenn z.B. das Auslaufen von Betriebsstoffen droht.

Unangemeldete Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Raum stehen
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Auf öffentlichen Straßen dürfen nicht angemeldete Autos nicht abgestellt werden. Die Polizei und die Mitarbeiter der Zulassungsstelle des Landkreises Harburg können den Eigentümer auffordern, das Fahrzeug zu entfernen. Das geschieht mittels eines roten Aufklebers. Der Eigentümer hat dann 40 Tage Zeit, das Schrottauto auf seine Kosten zum Autoverwerter zu bringen.

Bei Schrottautos entscheidet der Landkreis, ob die auf Privatgrundstücken stehen dürfen
Der Zustand des Fahrzeugs spielt eine Rolle, ob der Landkreis einschreitet
Unangemeldete Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Raum stehen