Neue Corona-Verordnung: Althusmann wirbt für viele Corona-Tests
"Click & Meet" nur noch in kleinen Einzelhandelsgeschäften
(os). Bevor er am Freitag für das Land Niedersachsen im Bundesrat in Berlin über die Gleichstellung von vollständig Geimpften und von der Corona-Krankheit Genesenen sowie das Klimaschutzgesetz beschloss, erarbeitete Landes-Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann (CDU) am Donnerstagabend mit Vertretern der Fachverbände einen Kompromiss zur Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte. Dieser ist Teil der neuen Landes-Verordnung, die am Montag in Kraft treten soll.
"Nicht alle im Einzelhandel sind mit dem Kompromiss zu 100 Prozent einverstanden", sagte Althusmann dem WOCHENBLATT am Freitag. Ursprünglich sollte ab Montag das Einkaufen ohne Termin, aber mit verpflichtendem Negativtest, in allen Geschäften möglich sein. Viele hätten auf ihre positiven Erfahrungen mit dem "Click&Meet"-System - also dem Einkaufen mit Termin - verwiesen, berichtet Althusmann. Tatsächlich sprachen sich in einer Blitzumfrage der IHK Niedersachsen 78 Prozent der befragten Einzelhändler für die Beibehaltung von "Click&Meet" aus.
Der Kompromiss sieht nun vor, dass kleine Einzelhandelsgeschäfte weiter "Click&Meet" anbieten könnten. Als Grenze soll nach Auskunft des Landes-Wirtschaftsministeriums eine Verkaufsfläche von 200 Quadratmetern gelten. Althusmann betonte, dass der Sinn des "Click&Meet" beachtet werden müsse. Einzelhändler sollten darauf achten, dass die Kunden tatsächlich telefonisch einen Termin vereinbaren und nicht im Vorbeigehen am Geschäft.
Das Hauptaugenmerk vor dem Einkauf soll aber auf tagesaktuellen, negativen Tests liegen. Es gebe mittlerweile unzählige Möglichkeiten, sich testen zu lassen, sei es in Testzentren, Arztpraxen oder Apotheken, so Althusmann. Anders als in der ersten Version der neuen Corona-Verordnung sollen auch Einzelhandelsgeschäfte Selbsttests für ihre Kunden anbieten dürfen. Ein negatives Ergebnis kann laut Althusmann vom Einzelhändler formlos bestätigt werden und gilt dann den gesamten Tag als Nachweis auch in anderen Geschäften. Wer also in mehreren Läden einkauft, muss nur einmal einen Corona-Test machen. Als Nachweis sollen auch Tests gelten, die in Betrieben durchgeführt werden. Auch hier reicht eine formlose Bestätigung, dass der Mitarbeiter negativ getestet wurde.
Althusmann betonte, dass man mit den Tests dem Einzelhandel keinen Schaden zufügen wolle. "Ich bin mir der ernsten Lage der Einzelhändler in Niedersachsen sehr bewusst", sagte der Minister. Täglich verzeichne der Einzelhandel einen Umsatzverlust von 700 Millionen Euro. Viele Tests, verbunden mit dem "Impf-Turbo", den die Landesregierung mittlerweile gezündet habe, seien aber wichtige Bausteine, um die Dunkelziffer von Menschen zu "erhellen", die an Corona erkrankt sind und es nicht einmal wissen. Mit Tests und Impfungen schaffe man die Voraussetzung für eine Rückkehr zur Normalität im Sommer. Die sinkenden Inzidenzzahlen seien kein Grund, sorglos zu werden. Althusmann: "Wir befinden uns weiter in einem gesundheitspolitischen Verteidigungsfall!"
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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