Krankenhäuser Buchholz und Winsen
Das sind die Gründe für das weitreichende Besuchsverbot

Ärztlicher Direktor Dr. Christian Pott | Foto: Krankenhaus Buchholz
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os. Buchholz/Winsen. "Die Sicherheit der Patienten und der Mitarbeiter steht im Vordergrund. Jede Infektion stört den Betriebsablauf erheblich und sorgt für sehr viel Stress. Deshalb haben wir uns entschlossen zu handeln." So begründet Dr. Christian Pott, Ärztlicher Direktor des Krankenhauses Buchholz, das weitgehende Besuchsverbot, das seit vergangenem Mittwoch in den Krankenhäusern in Buchholz und in Winsen gilt.
Den letzten Ausschlag, jetzt zu handeln, habe die Corona-Infektion von zwei Mitarbeitern und einem Patienten gegeben, die zur Schließung einer Station im Krankenhaus Buchholz führte. Bei einem ersten Abstrich in dieser Woche habe man festgestellt, dass sich in der betroffenen Station kein weiterer Mitarbeiter oder Patient angesteckt habe. "Wir müssen das aber weiter beobachten", erklärte Dr. Pott.
In den vergangenen Wochen sei im Schnitt jeden zweiten Tag ein positiv getesteter Patient aufgenommen worden, zudem hätten sich ein bis zwei Mitarbeiter pro Woche mit dem Virus infiziert. Das Besondere dieses Mal: Man habe nicht erkennen können, ob das Virus über die Mitarbeiter oder durch Besucher des Patienten hereingeschleppt wurde. Man komme mit der Bewältigung der Pandemie zwar klar, arbeite aber stets am Limit. "Bevor uns das aus den Händen gleitet, handeln wir lieber konsequent", betont Dr. Pott. Man habe entschieden, dass das weitgehende Besuchsverbot auch für das Krankenhaus Winsen gilt, auch wenn es dort nicht zu einem Corona-Ausbruch gekommen sei.
Beschlossen wurden auch Ausnahmen vom Besuchsverbot. "Gerade alten Menschen den Besuch eines Angehörigen zu verwehren, ist nahezu unmöglich", betont der Ärztliche Direktor. Deshalb gelten Sonderregelungen und Ausnahmen für:

  • Besuche enger Verwandter und Familie von schwerkranken Patienten der Intensiv- oder Palliativstation
  • Besuche enger Verwandter, Familien bzw. Bezugspersonen von besonders geistig oder körperlich beeinträchtigten Patienten
  • werdende Väter
  • Besuche auf Anordnung des Arztes

Die Entscheidung darüber, ob ein Besuch erlaubt wird, trage der jeweilige Stationsarzt. Bürger werden gebeten, sich bei einem geplanten Besuch mindestens einen Tag vorher telefonisch auf der jeweiligen Station zu melden. Wichtig: Der Zugang zu den Ambulanzen ist weiterhin möglich.
In anderen Krankenhäusern, z. B. in den Elbe Kliniken in Buxtehude und Stade, gilt bereits seit Längerem ein Besuchsverbot. Auch im Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf wurden die Besuchsregelungen verschärft.
Das Besuchsverbot in Buchholz und Winsen soll laut Dr. Christian Pott so lange wie nötig bestehen. Solange im privaten Bereich die Einpersonen-Besuchsregel gelte, sei es in den Krankenhäusern schwierig, von dieser Regelung abzuweichen.

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Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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