Wolfs Monitoring Bericht für das III. Quartal 2024
Die Wolfsbestände im Landkreis Harburg nehmen zu

Foto: Bernard Wegner. DJV
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Monitoring Bericht III. Quartal 2024
Herausgegeben von der Landesjägerschaft Niedersachsen.

In Niedersachsen sind die Landesjägerschaft und Ihr Wolfsbeauftragter für das Monitoring der Wölfe zuständig. Monitoring bedeutet die systematische Beobachtung und Erfassung der Wolfsbestände innerhalb eines festgelegten Zeitraumes.
Diese Datensammlung dient unter anderem zur Ermittlung der Anzahl der Territorien, der räumlichen Verbreitung sowie der Herkunft der Tiere.

In Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Wolfsberatern führt die Jägerschaft ein landesweites Monitoring durch. Die Zuständigen werden hierbei aktiv, wenn Meldungen aus der Bevölkerung eingehen.
Ergänzt wird das Monitoring durch gezielte Fotofallenprojekte der LJN in Gebieten, in denen ein Wolfsvorkommen vermutet wird. Auch die Sammlung genetischen Materials gehört dazu. Die erhobenen Daten werden nach den bundeseinheitlichen Standards für das Monitoring von Großraubtieren in Deutschland bewertet.

Seit 2011 gibt es in Niedersachsen wieder ein permanentes Wolfsvorkommen, welches stetig wächst.
Zum Abschluss des III. Quartals 2024 sind in Niedersachsen insgesamt 63 Wolfsterritorien erfasst: 56 Wolfsrudel, 4 Wolfspaare und 3 residente Einzelwölfe. Insgesamt leben in Niedersachsen mehr als 700 Wölfe.
Im Vergleich zu Schweden mit einer Gesamtanzahl von ca. 350 Tieren ist dies eine beachtliche Anzahl.

Ein kontinuierliches Monitoring ist unerlässlich für die Bestimmung des günstigen Erhaltungszustands. Darüber hinaus ermöglicht das Monitoring, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu reagieren.
Ein Tierhalter im Raum Buchholz konnte zusätzliche Herdenschutzmaßnahmen ergreifen, weil ein Jäger durch Fotofallenaufnahmen am Schafsgehege bestätigen konnte.
Für eine konfliktarme Koexistenz zwischen Menschen und Wolf ist ein effizientes Management unerlässlich, dessen Erfolg entscheidend von der Qualität der zugrunde liegenden Daten abhängt. Viele Hundehalter unterstützen das Monitoring bei ihren Spaziergängen. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die zuständigen Wolfsberater und unter Wolfsmonitoring.com

Für die Dokumentation und Bearbeitung von Nutztierschäden ist seit dem 1. Februar 2022 die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) zuständig. Wenn beim Fund eines toten Nutztieres der Verdacht besteht, dass ein Wolf beteiligt sein könnte, so ist umgehend die zuständige Stelle bei der LWK unter der Hotline 0511 3665-1500 zu kontaktieren.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 26 Nutztierrisse registriert. Wobei nicht alle Vorfälle gemeldet werden. Auch Vorfälle mit Pferden und Rindern werden oftmals nicht an die zuständigen Stellen weitergegeben.

Der bei uns heimische europäische Grauwolf ist streng geschützt und darf nicht bejagt werden! Ebenso ist es streng verboten, dem Tier nachzustellen oder es gar anzufüttern! Leider wird dies immer wieder getan, um u.a. gute Fotos zu erhalten oder bei sog. Führungen dem Kunden frei lebende Wölfe zeigen zu können. Das ist eine gefährliche Angelegenheit, die Konflikte zwischen Menschen und Wolf schüren kann.

Wir möchten alle Menschen noch einmal auffordern, das Monitoring zu unterstützen. Jeder kann mitmachen.

Leserreporter:

Bernard Wegner aus Buchholz

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