Ekel-Transport ist zurück in den Niederlanden - Klageverfahren läuft weiter
mi. Buchholz. Das ging schneller als erwartet: Der mit Hühnermist beladene Lkw-Anhänger, der seit geraumer Zeit vor der Biogasanlage im Gewerbegebiet Trelder Berg stand, ist weg. Offenbar wurde er mit Erlaubnis der Polizei zurück in die Niederlande gefahren. Dorthin, wo auch vor Monaten seine Reise begann.
„Die Bürokratie macht Mist“ titelte jüngst das WOCHENBLATT. Anlass war ein Anhänger beladen mit stinkendem Hühnerkot, der seit Wochen im Gewerbegebiet am Trelder Berg stand, weil um die Rechtmäßigkeit des Transports ein Rechtsstreit zwischen der liefernden Firma, einem Unternehmen aus den Niederlanden, und der Landwirtschaftskammer entbrannt war. Gleichzeitig hatte die Polizei den Transport auch noch wegen Überladung stillgelegt. Selbst als sich der Mist zu verflüssigen begann und aus dem Lkw tropfte, scheiterten Versuche der Stadt Buchholz, die Ekelfracht zurück in die Niederlande zu schicken am bürokratischen Klein-Klein, das der Rechtsstreit zwischen der Landwirtschaftskammer und dem niederländischen Unternehmen nach sich zog.
Bis jetzt, denn nun ist der Anhänger weg. Laut eines Sprechers der Polizei Buchholz hat die zuständige Polizeidirektion in Lüneburg den Transport ermöglicht. Hintergrund sei gewesen, dass die Polizei es wegen des bereits auslaufenden Kots als geboten angesehen habe, dass der Transporter trotz einer ausstehenden rechtlichen Klärung aus dem Gewerbegebiet entfernt werde. Das bedeute allerdings nicht, dass sich etwas an den Vorwürfen gegen die Firma geändert habe. „Ob die Stilllegung durch die Polizei rechtmäßig war, klärt derzeit das Verwaltungsgericht in Lüneburg. Außerdem ist gegen die Firma ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Stade anhänglich wegen eines Verstoßes gegen das niedersächsische Abfallrecht“, so der Beamte. Angeblich ist es nicht die erste Lieferung Hühnermist, die die Firma wegen fehlender Papiere zurück in die Niederlande fahren musste.
Der Hintergrund des Rechtsstreits zwischen der Landwirtschaftskammer und dem niederländischen Unternehmen ist, wie berichtet, ein Dissens über das niedersächsische Abfallrecht. In Niedersachsen darf der Hühnermist nur eingeführt werden, wenn vor Grenzübertritt ein verwaltungsrechtliches Prüfverfahren (Notifizierungsverfahren) durchgeführt wird. Die niederländische Firma verzichtete auf das aufwendige Prozedere und berief sich dabei auf EU-Recht. Der Streit ist noch nicht entschieden.
Redakteur:Mitja Schrader |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.