Bahnhofsbereich und Busbahnhof betroffen
Erweiterte Maskenpflicht in Buchholz
os/nw. Buchholz. Der Landkreis Harburg hat für zwei Teilbereiche der Buchholzer Innenstadt eine erweiterte Maskenpflicht angeordnet. Sie gilt ab Donnerstag, 3. Dezember, und ist zunächst bis einschließlich Montag, 4. Januar 2021, gültig.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss laut Allgemeinverfügung im Bereich des Buchholzer Bahnhofs sowie im Nahbereich des Treffpunkts, der Bushaltestelle an der Adolfstraße zwischen der Breiten Straße und der Lindenstraße, getragen werden. Der Landkreis Harburg habe die erweiterte Maskenpflicht ergänzt, da der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Kreis mit 64,9 (Stand 2. Dezember) weiter über der Grenze von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern liegt, erklärt Landkreissprecher Bernhard Frosdorfer. Die erweiterte Maskenpflicht betrifft alle Personen, die sich dort aufhalten, also sowohl Fahrgäste als auch Passanten. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren oder Personen, die aufgrund einer ärztlich nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Der Nachweis einer Befreiung ist mitzuführen, betont Frosdorfer.
Die Nahbereiche des Buchholzer Bahnhofs und der Bushaltestelle in der Adolfstraße seien stark frequentiert. Viele Menschen treffen dort zusammen oder hielten sich länger dort auf, ohne den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten zu können, so der Landkreissprecher. In den Zügen, auf dem Bahnsteig, im Bahnhof und im unmittelbaren Haltestellenbereich schreibe die Niedersächsische Corona-Verordnung ohnehin eine Maskenpflicht vor. Zur Gesamtanlage des Bahnhofes und der Bushaltestelle Adolfstraße gehörten aber auch der vorgelagerte Bustreff und die Fahrradabstellanlagen sowie die Bahnhofstunnel samt Rampen.
Die erweiterte Maskenpflicht gilt weiterhin auf dem Gelände des Winsener Bahnhofs und auf allen Wochenmärkten im Landkreis Harburg.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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