Kiffen wie in Colorado?
Fortschrittliche Drogenpolitik oder verantwortungsloses Sozialexperiment?

Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht verboten, wohl aber Verkauf und Anbau der Droge. Beim Besitz gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen | Foto: pixelio_Henning Hraban Ramm
  • Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht verboten, wohl aber Verkauf und Anbau der Droge. Beim Besitz gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen
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(mi). An der Frage, ob die weiche Droge Cannabis legalisiert werden sollte, scheiden sich seit vielen Jahren die Geister - auch bei uns in Niedersachsen. 
Befürworter einer Entkriminalisierung von Marihuana und Haschisch blicken derzeit interessiert in die USA. Dort hat der US-Bundesstaat Colorado den Anbau, Verkauf und Konsum von Cannabis für alle Staatsbürger über 21 Jahren legalisiert. Mit Washington will noch in diesem Jahr ein weiterer US-Staat diesem Beispiel folgen. Als erstes Land weltweit hat Uruguay bereits Ende vergangenen Jahres die Droge legalisiert.
Die Legalisierung in den USA hat auch hierzulande die Debatte um Cannabis neu entfacht. Dabei geht es in Niedersachsen vor allem um eine Vereinheitlichung der so genannten Eigenbedarfsgrenze, also die Menge der Droge bei deren Besitz die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen kann. In Niedersachsen sind das derzeit 6 in Berlin zum Beispiel bis zu 15 Gramm.
Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) hatte sich deswegen im vergangenen Jahr vergeblich dafür eingesetzt, gemeinsame Eigenbedarfsgrenzen für die Bundesländer festzulegen. Dabei wollte das Justizministerium laut Sprecher Alexander Wiemerslage lediglich auf eine Vereinheitlichung der Geringfügikeitsgrenze und nicht auf deren Erhöhung hinwirken. Scharfe Kritik gab es dennoch. Der Seevetaler CDU- Landtagsabgeordnete Norbert Böhlke warf der Landesregierung vor, den Cannabiskonsum zu verharmlosen und forderte, die Grenze von sechs Gramm dürfe in keinem Fall erhöht werden.
Doch es gibt immer mehr Stimmen im Land, die ein generelles Umdenken in der Drogenpolitik - bis hin zur gänzlichen Legalisierung von Cannabis - wie im US-Staat Colorado fordern. Jüngst erst haben 106 Strafrechtsprofessoren eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Juristen fordern zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Cannabis-Verbot auf. In der Petition heißt es u.a.: „Jedes Jahr werden Milliardenbeträge für die Strafverfolgung aufgewendet, welche sinnvoller für Prävention und Gesundheitsfürsorge eingesetzt werden könnten.“ In der Tat standen im Jahr 2012 laut polizeilicher Kriminalstatistik über die Hälfte (58 Prozent) aller Straftaten im Bereich Betäubungsmittel im Zusammenhang mit Cannabis. Im Jahr 2003 waren es sogar rund 63 Prozent aller Betäubungsmitteldelikte.
Suchtberatungen und Mediziner warnen dennoch vor einem leichtfertigen Umgang mit dem Thema. Dagmar Behrens von der Suchtberatung des Diakonisches Werks in Buchholz sagt dazu: „Die Frage der Legalisierung ist nicht einfach zu beantworten. Cannabis ist eine Droge, deren Wirkung oft unterschätzt wird. Der Konsum kann abhängig machen, mit schlimmen sozialen und psychologischen Folgen bis hin zur Psychose, das sollte in der Legalisierungs-Debatte nicht vergessen werden.“
Zwar litten Abhängige auch an der Kriminalisierung, auf der anderen Seite stelle die Illegalität aber eine Einstiegshürde dar. Die oft gebrauchte Argumentation - „Wenn die Droge Alkohol legal ist, müsse das auch für Cannabis gelten“- sei jedenfalls aus suchttherapeutischer Sicht verkürzt und fehl am Platz.

Cannabis - Anbau und Verkauf strafbar

Cannabis ist ein Sammelbegriff für Drogen, die aus der Cannabispflanze (Hanf) gewonnen werden. Dazu gehören Marihuana, die getrockneten Blätter, und Haschisch, dass aus dem Öl der Pflanze gewonnen wird. Das in Cannabis enthaltene Tetrahydrocannabinol (THC) beeinflusst das Zentralnervensystem.
In Deutschland ist der Anbau, Besitz und Verkauf von Cannabis strafbar. Seit 1998 dürfen auch die Samen der Hanf-Pflanzen nicht mehr gehandelt werden. Der Konsum ist nicht verboten. Beim Besitz gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Mengengrenzen, bis zu denen die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen kann.

Redakteur:

Mitja Schrader

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