Buchholz, Kirchenvorstandswahl
Glückwunsch zur Wahl: Kirchenvorstände im Kirchenkreis Hittfeld sind neu gewählt
„Wir gratulieren den gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern in den Kirchengemeinden des Kirchenkreises Hittfeld zu ihrer Wahl. Wir wünschen ihnen viel Freude, Erfolg und Gottes Segen bei allem Einsatz. Unsere Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und sie mitgestalten. Allen Menschen, die sich zur Wahl gestellt haben und nicht gewählt wurden, danken wir herzlich, dass sie sich bereit erklärt hatten, diese Aufgabe zu übernehmen. Und wir danken den Wahlvorständen in den Gemeinden für ihren Einsatz“, sagt Superintendent Dirk Jäger, leitender Geistlicher des Ev.-luth. Kirchenkreises Hittfeld. In den Kirchengemeinden wurden die Stimmen der Wahlberechtigten am Sonntag in den Wahllokalen der Gemeinden ausgezählt. Alle Kirchenmitglieder in der Ev. Landeskirche Hannovers waren aufgerufen, ihre Kirchenvorstände zu wählen.
Erstmals konnten die Wahlberechtigten per Online- und Briefwahl abstimmen. Insgesamt lag die Wahlbeteiligung der 42.186 wahlberechtigten Gemeindeglieder aller Kirchengemeinden im Kirchenkreis Hittfeld bei 23,75 Prozent. Davon wählte die Mehrheit mit 65 Prozent per Brief, 32 Prozent wählten online und drei Prozent per Urnenwahl in der Kirche. Im Vergleich zum Wahljahr 2018 konnte die Wahlbeteiligung mehr als verdoppelt werden: Vor sechs Jahren gaben 11,24 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Das Verfahren aus Online- und Briefwahl hat sich bewährt. Es war gut, dass die Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen vorab im Februar per Brief erhielten.
„In der Lutherkirchengemeinde Neu Wulmstorf sind wir sehr zufrieden mit der Wahl. Es standen genügend Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl, und zwar aus allen Altersgruppen und in ausgewogener Geschlechterparität. Die Wahlbeteiligung ist - auch dank der Brief- und Online-Wahl - geradezu explodiert. Am Ende gab es noch eine schöne Wahlparty. Diese KV-Wahl war für mich insgesamt ein schönes Beispiel kirchlicher Demokratie“, sagt Pastor Dr. Florian Schneider von der Lutherkirchengemeinde Neu Wulmstorf.
Es ist ein besonderes Kennzeichen der evangelischen Kirche, dass die Leitung der Gemeinde gemeinsam von Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen wahrgenommen wird. Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium jeder Kirchengemeinde. Dort werden wichtige Entscheidungen getroffen und das Gemeindeleben gestaltet. Wie geht es nach dem Wahltag weiter? Nach der Wahl beginnt die Beschwerdefrist. Nach Ende der Beschwerdefrist entscheidet der amtierende Kirchenvorstand mit den Neugewählten in einer gemeinsamen Sitzung, ob und wie viele Personen er zusammen mit den Neugewählten in den neuen Kirchenvorstand berufen lassen möchte. Der amtierende Kirchenvorstand macht dem Kirchenkreisvorstand Vorschläge zur Berufung, über die der Kirchenkreisvorstand entscheidet. Im Mai oder Juni wird der neue Kirchenvorstand eingeführt. Die Amtszeit beginnt am 1. Juni. Jede Kirchenvorsteherin und jeder Kirchenvorsteher entscheidet selbst, ob sie oder er für drei oder sechs Jahre im Amt bleibt.
Leserreporter:Carolin Wöhling aus Seevetal |
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