Buchholz: E-Ladesäule
Gratis parken - aber nur beim Ladevorgang

Gratis parken - aber der Ladevorgang muss sein | Foto: Stadtwerke Buchholz
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Der Fahrer einen E-Fahrzeugs, das er auf einem E-Parkplatz mit Ladesäule in der Buchholzer Innenstadt geparkt hatte, traute seinen Augen nicht: An seinem Fahrzeug war von der Stadt Buchholz während seiner Abwesenheit ein Verwarnungsticket in Höhe von 55 Euro befestigt. Auf Nachfrage der WOCHENBLATT-Redaktion bei der Stadt Buchholz ergab sich folgende Tatsache: Das E-Fahrzeug stand auf einem Ladeparkplatz, befand sich aber nicht im Ladezustand, d.h. das Kabel des Fahrzeugs war nicht mit der Ladesäule verbunden. Auf diesen Plätzen darf aber nur geparkt werden, wenn eine Ladetätigkeit erfolgt. Daher das Verwarnungsgeld.

Eine weitere Stunde gratis parken 

Auf diesen speziellen Ladeplätzen darf nur während des Ladevorgangs kostenlos geparkt werden. Ist das Laden beendet - nach circa zwei Stunden - darf das Fahrzeug noch eine weitere Stunde kostenlos dort stehen. Die Parkraumkontrolleure können diese Zeiten an der Ladesäule erkennen.

E-Fahrzeuge haben in der Nordheidestadt ein Privileg: Sie dürfen in Buchholz auf jedem Parkplatz zwei Stunden kostenlos mit Parkscheibe parken. Diesen Service hätte der Fahrzeugführer nutzen können. Die E-Ladeplätze sollen für die Ladevorgänge freigehalten werden. ^Axel-Holger Haase

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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