Treffen von Bundeskanzler und Ministerpräsidenten
Impfung bleibt zentraler Baustein im Kampf gegen Corona

Die Bundesregierung setzt weiter auf die Impfung als wichtigste Maßnahme, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen | Foto: bim
  • Die Bundesregierung setzt weiter auf die Impfung als wichtigste Maßnahme, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen
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(os/nw). Die Impfung soll weiter ein zentraler Baustein dafür sein, dass Deutschland erfolgreich durch die Corona-Pandemie kommt. Das ist das Ergebnis des Treffens von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer (Ministerpräsidentenkonferenz, MPK) am Freitag. Impfungen schützten vor schweren Erkrankungen - das gelte bereits ab der ersten Impfung. Ziel sei es, bis Ende Januar bundesweit weitere 30 Millionen Impfungen durchführen - egal ob Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung.

Das sind die wichtigsten Punkte, die am Freitag besprochen wurden:

Da sich die Omikron-Variante sehr leicht von Mensch zu Mensch übertrage, sei es wichtig, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des ÖPNV empfiehlt die MPK dringend die Verwendung von FFP2-Masken.

Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal zehn Personen erlaubt sind, bleibt bestehen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind jeweils von der Regelung ausgenommen und werden nicht mitgezählt.

Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich. 

Der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafés, Bars, Kneipen) ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G). Diese Regelung soll laut MPK bundesweit und inzidenzunabhängig erweitert werden durch einen tagesaktuellen Test oder den Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung). Wann diese 2G-Plus-Regelung greifen soll, steht derzeit noch nicht fest. Hierzu gibt es unterschiedliche Angaben. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kündigte an, dass sich Niedersachsen "zeitnah" mit den Beschlüssen der MPK auseinandersetzen werde. Da die in Niedersachsen bereits geltenden Regelungen (sog. Weihnachts- und Neujahrsruhe) den MPK-Beschlüssen entsprächen, seien "grundlegende Veränderungen nicht zu erwarten".   

Clubs und Diskotheken bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

Bund und Länder weisen auf die bestehende Verpflichtung zum Homeoffice hin. Der Bundeskanzler und Ministerpräsidenten rufen Arbeitgeber und Beschäftigte auf, das Homeoffice in den kommenden Wochen verstärkt zu nutzen, um die Kontakte zu verringern. 

Ebenfalls "zeitnah" sollen die Regelungen zur Quarantäne überarbeitet werden. Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann. Künftig sollen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein. Dies gelte auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle übrigen Personen enden Isolation bzw. Quarantäne "in der Regel" nach zehn Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden.

Die nächste MPK soll am Montag, 24. Januar, stattfinden. Das WOCHENBLATT berichtet darüber, wenn sich bis dahin an den bestehenden Regelungen etwas ändern sollte bzw. diese etwa durch das Land Niedersachsen präzisiert werden.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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