Ist der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?
(bc). Georg Bartling (87), Rentner aus Buchholz, hat sich bis jetzt standhaft geweigert, für etwas zu bezahlen, was er nicht nutzt. Wie berichtet, gilt seit Anfang des Jahres die von den Landesparlamenten ratifizierte Haushaltsabgabe für Fernsehen und Radio. Jeder Haushalt zahlt pauschal 17,98 Euro pro Monat - auch wenn er weder TV, Radio, Handy noch einen internetfähigen PC besitzt. Bartling besitzt nur ein Radio, musste früher 5,76 Euro pro Monat löhnen. Und tut dies auch immer noch.
Georg Bartling sieht nicht ein, warum er gerade als Nicht-Nutzer höhere Gebühren zahlen soll. Wie ihm geht es tausenden Menschen in Deutschland. Ziel des neuen Rundfunkbeitrags ist es, "Schwarzseher" zur Kasse zu bitten. Dass ausgerechnet Menschen wie Georg Bartling mehr belastet werden sollen, wird dabei in Kauf genommen.
Georg Bartling verweist auf die jüngst veröffentlichte Promotionsarbeit der ehemaligen NDR-Mitarbeiterin Anna Terschüren. Ihre Arbeit über die Rechtmäßigkeit der "TV-Steuer" könnte Geschichte schreiben. Sie kommt zu dem Schluss, dass die neue Rundfunkabgabe verfassungswidrig ist, genauso wie es schon früher die GEZ-Gebühr war. Hauptgrund: Die "Abgabe" sei eine Zwecksteuer und der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht gewahrt. Es gebe keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung der Abgabe.
Bartling: "Da der Beitrag eine Steuer ist, kann hier nur der Bund und nicht die Bundesländer zuständig sein." Diese Reform werfe einen schwarzen Schatten auf die politische Bühne in Deutschland.
Georg Bartling hofft, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichtes den "TV-Steuer-Wahnsinn" doch noch kippen. In der Zwischenzeit will der Mann die Differenz zahlen, die er der Einzugszentrale schuldet. Aber: "Die Restzahlung werde ich mit einem Erstattungsanspruch verbinden, wenn eines der vielen Gerichtsverfahren gegen die Rundfunkgebühren entscheidet."
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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