Jetzt bewerben: Wer will Schöffe an den Gerichten in Tostedt und Stade werden?
os. Buchholz. Wer möchte Schöffe am Amtsgericht Tostedt oder am Landgericht Stade werden? Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 darf die Stadt Buchholz für die beiden Gerichte Laienrichter vorschlagen. Bewerbungsschluss für Interessenten ist der 31. Mai.
Der Stadtrat wird in seiner Sitzung im Juni die Vorschlagsliste verabschieden. Darin sollen möglichst alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt sein.
Bewerber müssen mindestens 25 Jahre und dürfen nicht älter als 70 Jahre alt sein. Zudem müssen sie eine Erklärung unterschreiben, dass gegen sie kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. Zudem müssen die Schöffen Deutsche sein.
Zudem sind Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Tostedt bzw. die Jugendkammer beim Landgericht Stade zu wählen. Bewerber sollten möglichst in der Jugenderziehung erfahren sein.
• Interessenten können sich unter www.buchholz.de/Bürgerservice über die Aufgabe informieren und bewerben.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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