Holm-Seppensen: Parkdauererfassung anhand des Kennzeichens
Kamera statt Parkscheibe auf dem REWE-Parkplatz
sv. Holm-Seppensen. Kunden des REWE-Markts in Holm-Seppensen können seit Kurzem ohne lästige Parkscheibe auf dem REWE-Parkplatz parken. Die (schon immer geltende) 90-minütige Parkdauer wird nun mithilfe der Kennzeichenerkennung beim Ein- und Ausfahren durch eine Kamera erfasst.
Damit geht Marktleiter Ralf Lorenz gezielt gegen die Fremdparker vor, die die Kundenparkplätze den ganzen Tag lang blockieren und so gerade am Wochenende vielen Kunden die Parkplätze wegnehmen. "Bisher hatten wir versucht, mit Schildern und durch gezieltes Ansprechen der Leute gegen die Fremdparker vorzugehen", erklärt Lorenz. "Das sind vor allem Mitarbeiter anderer Unternehmen und Mieter aus der Umgebung. Aber eine Verteilung von Strafzetteln ist einfach zu viel Personal- und Zeitaufwand."
Die Überschreitung der Höchstparkdauer erfasst nun das System - dann drohen Fremdparkern mindestens 20 Euro. Für Kunden gelte das allerdings nicht. "Stornierungen können natürlich immer vorgenommen werden", versichert Lorenz. "Wenn der mit dem Einkauf verbundene Friseurtermin mal eine halbe Stunde länger gedauert hat, können Kunden uns gerne immer ansprechen, dann wird der Strafzettel selbstverständlich storniert."
Das System kommt von dem Münchener Untenehmen ParkDepot. Wie die Parkerkennung funktioniert, erklärt Sabrina Gheysen aus dem Sales-Department von ParkDepot: "Die dem System zugrunde liegende Software ist auf das Erkennen von Kfz-Kennzeichen spezialisiert. Das System wird aktiv und erfasst ein Bild der Front- bzw. Heckpartie wenn ein Kfz ein- beziehungsweise ausfährt (inkl. Kfz-Kennzeichen). Der nicht zur Erkennung des Kennzeichens erforderliche umliegende Bildbereich wird automatisch geschwärzt. Weder der Fahrer noch Mitfahrer sind auf dem Bild zu erkennen. Der Detektionsbereich des Kennzeichenscanners liegt auf dem Privatparkplatz - der öffentliche Bereich ist durch dauerhafte Filter ausgeblendet. Es findet keine laufende Videoüberwachung durch Speicherung oder Verarbeitung von Videostreams statt."
Bei regelkonformen Parkvorgängen werden die Daten innerhalb von 48 Stunden wieder gelöscht, versichert Gheysen. Bei Fremdparkern finden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen Anwendung.
Redakteur:Svenja Adamski aus Buchholz |
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