Reaktion auf Medienberichte
Keine höheren GEMA-Gebühren für Weihnachtsmärkte

Die Veranstalter von Weihnachtsmärkten wie hier in Salzhausen müssen Gebühren für Musikdarbietungen an die GEMA zahlen | Foto: ce
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"Sinnvolle Gebühren?", titelte das WOCHENBLATT, als es kürzlich über die hohen Kosten für die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) berichtete, die Weihnachtsmarkt-Veranstalter für Live-Musik und Hintergrundbeschallung "aus der Konserve" zahlen müssen. Nun meldet sich die GEMA zu Wort und stellt klar: "Die von Städten und Kommunen an die Presse lancierten Meldungen über angebliche Preiserhöhungen bei Weihnachtsmärkten sind falsch."

"Meldungen über Preiserhöhungen sind falsch"

"Insbesondere die großen, kommerziell ausgerichteten Weihnachtsmärkte haben teilweise falsche Angaben bei der Anmeldung von Musik gemacht. Die tatsächliche berechnete Fläche der Weihnachtsmärkte führte zu höheren Kosten für die Musiknutzung", betont die GEMA in einer Pressemitteilung. Wenn auf Weihnachtsmärkten Musik laufe, werde zur Ermittlung der Lizenzgebühr die gesamte Veranstaltungsfläche zugrunde gelegt. Dies habe der Bundesgerichtshof 2011 entschieden: Gemessen werden muss demnach von Wand zu Wand, vom erstem bis zum letzten Stand und nicht nur der beschallte Bereich vor einer Bühne.

"Dieses Urteil muss die GEMA im Tarif anwenden", erklärt die Gesellschaft. Nahezu allen Veranstaltern sei dies bekannt, was auch die geringe Reklamationsquote unter den im Jahr 2022 insgesamt 3.350 lizenzierten Weihnachtsmärkten beweise. Bislang habe die GEMA auf die korrekte Angabe der Flächen gesetzt, nun aber festgestellt, dass einige Veranstalter falsche Angaben gemacht hatten. Als Folge seien bei rund fünf Prozent der lizenzierten Märkte die Gebühren erhöht worden. 

Angemessene Vergütung der Musikschaffenden

 
„Uns geht es im Sinne einer angemessenen Vergütung der Musikautorinnen und -autoren um die korrekte Anwendung eines Tarifs", erklärt GEMA-Vorstandsmitglied Georg Oeller. Welche Angaben dafür nötig seien, sei den Mitgliedern des Deutschen Städtetags, der die Kommunen vertritt und der Bundesvereinigung der Musikveranstalter angehöre, seit Jahren bekannt. Die meisten wendeten den Tarif korrekt an und erhielten als Städtetags-Mitglied einen Gebührennachlass von 20 Prozent. Oeller verweist auf eine Erhebung des Deutschen Schaustellerbundes von 2018, wonach jeder Besucher auf einem Weihnachtsmarkt rund 18 Euro Umsatz generiere. Dem gegenüber stünden 2,5 Cent, die je Besucher für die Musik anfielen. Oeller ist daher überzeugt: "Der GEMA-Tarif führt nicht dazu, dass Weihnachtsmärkte keine Musik mehr spielen können."

Weihnachtsmarkt-Veranstalter stöhnen unter GEMA-Kosten
Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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