Schärfere Regeln gelten ab Montag, den 29. März
Landkreis Harburg zieht die Corona-Notbremse
(os/nw). Weil der Inzidenz-Schwellenwert 100 drei Tage in Folge überschritten ist und der Landkreis Harburg damit als "Hochinzidenzkommune" gilt, treten ab Montag, 29. März, verschärfte Corona-Regeln in Kraft.
Kontaktbeschränkung Öffentlichkeit und privat: Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen.
Click&Meet: Terminshopping in Schuhläden, Modefachgeschäften, Autohäusern, Fahrradläden, Möbelhäusern, Küchenfachgeschäften, Sanitärfachgeschäften und Baumärkten ist nicht mehr erlaubt.
Click & Collect: Abholung bestellter Ware, ist zulässig. Weiterhin möglich sind Anprobetermine nach vorheriger Terminvereinbarung durch einen Kunden und eine Begleitperson.
Museen, Ausstellungen, Galerien und Gedenkstätten sind wieder geschlossen
Sport: In öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur noch Individualsport bzw. das gemeinsame Sporttreiben der Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person erlaubt. Gruppentraining für Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in festen Gruppen von bis zu 20 Personen unter freiem Himmel ist nicht mehr zulässig.
Kita/Großtagespflege: Mit dem Wechsel in das Szenario C ist die Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) untersagt. Ein Anspruch auf eine Betreuung besteht nicht. Gestattet ist lediglich eine Notbetreuung in kleinen Gruppen, die max. 50 Prozent der Regelgröße umfassen dürfen. Über die Aufnahme in die Notbetreuung entscheidet der Träger der Einrichtung in Kooperation mit der zuständigen Gemeinde jeweils im Einzelfall. Kindertagespflege ist von der Untersagung nicht betroffen. Bei großen Tagespflegestellen ist die maximale Anzahl der zeitgleich betreuten Kinder auf acht begrenzt.
In welchem Szenario die Schulen nach dem Ende der Osterferien agieren werden, steht derzeit noch nicht fest. Bleiben die Inzidenzzahlen dauerhaft über 100, darf nur Distanzunterricht stattfinden.
Maskenpflicht bis Ende Mai verlängert
(sv/nw). Der Landkreis Harburg verlängert die Maskenpflicht bis zum 31. Mai. Bis dahin müssen im Bereich der Bahnhöfe Winsen und Buchholz, der Buchholzer Adolfstraße sowie im Bereich des Bahnhofs Ashausen (Gemeinde Stelle) medizinische Masken (FFP2-, OP- oder KN95/N95-Masken) getragen werden. Diese Pflicht gilt nicht für Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Der ärztliche Nachweis einer Befreiung muss mitgeführt werden. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Lebensjahr müssen nur einfache Mund-Nasen-Bedeckungen („Alltagsmasken“) tragen. Informationen zur Corona-Pandemie im Landkreis Harburg unter www.landkreis-harburg.de/corona.
Redakteur:Oliver Sander aus Buchholz | |
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